Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Zeitungsabonnements
1. Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug eines Abonnements kommt durch die Bestellung des Beziehers/Zahlers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung.

2. Die Lieferung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Bestellung.

3. Die Lieferung erfolgt am Erscheinungstag durch Zeitungszusteller frei Haus und in dort angebrachte DIN-gerechte Brief-/Zeitungskästen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferungen an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten/Briefkästen und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages den Versand im Postzeitungsdienst oder mit einem anderen Zustellservice vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Die Zustellung am Erscheinungstag durch den Postzeitungsdienst kann nicht gewährt werden.

4. Der Abonnementspreis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

5. Der Preis ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum spätestens jedoch am 3. Werktag nach Beginn des jeweiligen Lieferzeitraums zu entrichten. Der Lieferzeitraum ist der jeweilige Zeitraum, für den der Abonnementspreis im Voraus bezahlt wird.

6. Rechnungsstellung erfolgt nur auf besonderen Wunsch ab vierteljährlicher Rechnungslegung. Monatliche Rechnungsstellung und Barinkasso ist nicht möglich.

7. Übersteigt eine Preiserhöhung des Abonnements den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten um mehr als 100%, steht dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zu. Preiserhöhungen werden in der Zeitung an gut lesbarer Stelle veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.

8. Der Erhalt eines Abonnements zum Studententarif setzt die regelmäßige Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung voraus. Der Verlag behält sich vor ein Abonnement zum Studententarif abzulehnen.

9. Sobald und solange sich der Bezieher/Zahler im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

10. Der Abonnent/Zahler verpflichtet sich, im Falle der Bezahlung im Lastschriftverfahren, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten/Zahler mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

11. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugszeit vereinbart worden ist, werden nach Ablauf als unbefristete Abonnements fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d.h. mit einer Frist von sechs Wochen vor dem Quartalsende gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugszeit ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher eines Abonnements während der Mindestbezugszeit die Lieferung seines Abonnements unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugszeit entsprechend.

12. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist zu jedem Quartalsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich spätestens sechs Wochen vor Quartalsende im Verlag eingehen. Später eingehende Kündigungen werden zum darauf folgenden Quartalsende berücksichtigt.

13. Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstige Daten des Beziehers/Zahlers sind dem Verlag schriftlich oder telefonisch mitzuteilen und können frühestens drei Werktage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich.

14. Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postzustellung – Anspruch auf Zustellung der Zeitung in den Morgenstunden des Erscheinungstages, nicht aber zu einer bestimmten Uhrzeit.

15. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.

16. Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Abonnenten und ggf. unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten.

17. Kommt es ohne Verschulden des Verlages z.B. durch Witterungseinfluss oder Streik, zu keiner oder einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden.

18. Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische Durchschnittsschäden.

19. Für durch Postzeitungsdienst und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet und kein Bezugsgeld und ggf. Nachsendekosten erstattet werden.

20. Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Abonnenten gewählten Ausgabe (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Dies gilt auch bei nicht gefallen der redaktionellen Berichterstattung.

21. Die vom Bezieher/Zahler mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Mit der Abgabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent/Zahler sein Einverständnis, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, angerufen zu werden.

22. Anzeigen und Prospekte/Beilagen sind Bestandteil der Zeitung. Prospekte/Beilagen können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden. Bei Bezug der Zeitung per Postzustellung besteht kein Anspruch auf Erhalt von Prospekten/Beilagen in der Zeitung.

23. Die Nutzung der Zeitung als E-Paper darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Die teilweise oder vollständige Weitergabe der E-Paper-Inhalte an Dritte und/oder deren Vervielfältigung ist nicht gestattet. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages ist unzulässig. Dies gilt insb. für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in anderen elektronischen Systemen. Das nicht ausschließliche Nutzungsrecht des E-Paper ist personengebunden. Ausschließlich der Nutzer ist berechtigt, das E-Paper zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten so aufzubewahren, dass diese vor der Einsichtnahme Dritter geschützt sind.

24. Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem regelmäßigen Bezug der Zeitung resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Bezieher/Zahler um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Bezieher/Zahler keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Stand April 2007