Ärztin sagt im Missbrauchsprozess aus

65-Jähriger aus Herborn soll sich an Enkelin vergangen haben

Ihre Aufgabe sei es nicht, das Kind auf mögliche sexuelle Erlebnisse zu testen, erklärte die Therapeutin. Mutter und Vater hätten ihre Tochter schon länger als scheues, schüchternes, zurückgezogenes Mädchen mit wenig Selbstvertrauen erlebt. Das Kind habe ein ungutes Gefühl gegenüber ihrem Vater und Großvater. Ihren Vater sehe sie als Schlange, ihren Opa als Ungeheuer, berichtete die Medizinerin.

Das Kind leide sehr unter der Trennung seiner Eltern, die sich gezankt hätten. Es träume davon, dass sie sich wieder vertragen. Das Mädchen erzähle davon, dass ihr Vater fremdgegangen sei. "Eine für ein Kind dieses Alters untypische Äußerung", wie die Sachverständige bemerkte. "Sie hat die Trennung als sehr traumatisierend erlebt und erst im Kindergarten mit dem Sprechen begonnen", sagte die Ärztin. "Es muss aber auch schon vor der Trennung etwas gegeben haben. Was, das weiß ich nicht."

Das Kind träume nachts von schlimmen Dingen, vom Opa und von Monstern, bekomme Bauchschmerzen, wenn sie an schlimme Dinge denke und, habe Angst, dass Geister kommen.

Die Fachärztin will herausgefunden haben, dass es bei dem Kind eine Verletzung gab, die sich über längere Zeit hinzog. Sie leide darunter, dass sie keinen Kontakt mehr zum Vater habe.

Sachverständige verfolgt Prozess

Dank einer Behandlung mit Medikamenten könne sich das Mädchen wieder besser konzentrieren. "Was der Opa gemacht hat, darüber ist nie gesprochen worden", erklärte die Ärztin auf Nachfrage.

Das Gericht hat nun Fortsetzungstermine anberaumt. Während das Kind seinen Opa stark belastet, weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück. Für ihn sind sie Folgen familiärer Auseinandersetzungen. Im Ehestreit zwischen seinem mittlerweile geschiedenen Sohn und der Ex-Schwiegertochter habe er eine klare Forderung vertreten und sich bei der Schwiegertochter unbeliebt gemacht (wir berichteten.) Er hatte auch gesagt, dass ihn seine Enkeltöchter mögen würden, weil sie immer mit ihm herumtoben konnten.

Der Prozess vor dem Limburger Landgericht wird von einer psychologischen Sachverständigen verfolgt, die später die Glaubwürdigkeit des Kindes beurteilen soll.

 

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Dokument erstellt am 08.10.2012 um 18:11:00 Uhr
Letzte Änderung am 09.10.2012 um 20:48:07 Uhr
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