
In dem Prozess waren mehrere Konsumenten aus dem Lahn-Dill-Kreis als Zeugen vernommen worden, die bei dem Geschäftsinhaber eingekauft und nach dem Konsum über Übelkeit und Erbrechen, Halluzinationen und Krampfanfälle geklagt hatten.
50 000 Euro an den Staat zahlen
Der Angeklagte baute damit einen schwunghaften Handel auf. Eigenen Angaben zufolge steigerte er mit den Kräutermischungen seinen Monatsumsatz von 1000 Euro auf 20 000 bis 30 000 Euro. Einen Anteil von 50 000 Euro muss er nach dem Limburger Urteil an den Staat zahlen. Sie unterliegen dem Vermögensverfall.
Der Angeklagte vertrat mit seinem Verteidiger die Überzeugung, dass er sich keiner Straftat schuldig gemacht habe. Das Urteil will er in der Revision vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Der Verteidiger wies darauf hin, sein Mandant habe alles getan, was er aus seiner Sicht hätte tun können. Er habe nichts unter dem Ladentisch verkauft, offen damit geworben, alle Einnahmen versteuert und alles offen gelegt. Er habe drei Durchsuchungen über sich ergehen lassen und auf Befragen der Ermittler über die Legalität seiner Ware keine Antwort erhalten. Selbst die Apothekerkammer habe sich nicht zu den arzneimittelrechtlichen Fragen äußern wollen.
"Drei Durchsuchungen und die Beschlagnahmung der Tütchen haben ihn nicht davon abhalten können, immer weiter zu verkaufen", hielt der Staatsanwalt dem Geschäftsmann vor. "Er hatte Kenntnis von den gesundheitlichen Schäden. Der Vorsatz, gegen das Gesetz zu verstoßen, war beim Angeklagten jederzeit gegeben. Er hat keine Sorgfaltspflicht walten lassen." Strafverschärfend komme hinzu, dass er das Alter seiner Kunden nicht kontrolliert und auch an unter 18-Jährige verkauft habe. Der Staatsanwalt plädierte auf drei Jahre Haft und den Einzug der Erlöse in Höhe von 334 562 Euro.
"Wenn er mit einer Freiheitsstrafe hier rausgeht und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird, dann gute Nacht Rechtsstaat", schloss der Verteidiger sein Plädoyer. Er legte ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vor, wonach man sich über die Bewertung von Kräutermischungen noch nicht sicher sei. "In diesem Verfahren ging es nicht um die Frage, welche Zeugen welche Ausfallerscheinungen hatten, die möglicherweise verschiedene Rauschmittel zusammen konsumiert haben, sondern einzig und allein um die Rechtsfrage." Und da habe ihm das Gericht die Anhörung eines wichtigen Gutachters abgelehnt, der nicht im Ermittlungslager stehe. Es gebe bisher keine Langzeitstudie. Bis zum heutigen Tage seien synthetische Cannabinoide kein Arzneimittel und deshalb nicht bedenklich, betonte der Verteidiger und fügte hinzu: "Ein bedenkliches Arzneimittel wäre Contergan gewesen."







Kommentare (0)

















