
Der Verteidiger will sich mit den Ausführungen des Gutachters Dr. Holger Repp nicht zufrieden geben.
Der Pharmakologe von der Uni Gießen hatte beim jüngsten Termin über die Gefährlichkeit von Cannabis aus der Hanfpflanze und synthetische Zusammensetzungen und den Einsatz des Wirkstoffs THC als Arzneimittel doziert. Seine Aussagen seien unzureichend, so der Anwalt und beantragte ein zweites Gutachten. Damit solle der Mykologe und Biochemiker Dr. Joachim Eul beauftragt werden. Eul ist Mitbegründer und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Empirische Interdisziplinäre Drogenforschung gGmbH. Als Mitgründer der AG Drogen Berlin (Bündnis 90/Die Grünen) hatte er 1994 auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen die Forderung nach Gleichstellung von Hanf mit Alkohol und Tabak im Bundestags-Wahlprogramm der Grünen durchgesetzt. Er arbeitet an Studien über die Nutzung psychoaktiver Substanzen.
Richter entscheiden bis zur Fortsetzung am 27. September über Antrag
Ob die fünfte Große Strafkammer dem Antrag nachkommen wird, werden die Richter beim Termin am 27. September bekanntgeben. Dem zweiten Antrag auf Vernehmung des Dillenburger Verteidigers Jochen Hentschel, hat die Kammer stattgegeben. Der Anwalt soll dem Angeklagten im Juli vorigen Jahres erklärt haben, er habe gegen kein Gesetz verstoßen. Kurz vor der Hauptverhandlung habe er ihm mitgeteilt, dass sich die Rechtslage geändert habe und er damit rechnen müsse, dass er in Haft gehe. Daraufhin hatte sein Mandant den Verteidiger gewechselt. Zu Beginn des Fortsetzungstermin hatte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten den Hinweis erteilt, dass in den angeklagten Fällen, bei denen sich Betäubungsmittel in den Mischungen befanden, statt der angeklagten vorsätzlichen Handlungen auch die Verurteilung wegen Fahrlässigkeit in Frage komme. Der Vorwurf kommt laut des Verteidigers nicht in Betracht, was er durch weitere Beweiserhebung klären will.







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