
Seine Freundin, die er sich ab ihrem 16. Lebensjahr als unerfahrene Schülerin für seine sado-masochistischen Sexpraktiken gefügig gemacht habe, habe die achtjährige Beziehung zu ihm beenden wollen. Er, der sein Sexualobjekt auf keinen Fall aufgeben wollte, habe ihr täglich bis zu 50 SMS geschickt, ihr seinen Suizid angekündigt und sei an ihrem letzten gemeinsamen Abend planvoll und gezielt vorgegangen.
In einem Streit habe er die junge Frau mit einem Kochtopf so fest auf den Kopf geschlagen, dass der Henkel abbrach und mit einem zweiten Topf nachgeschlagen. Als die auf der Couch zusammengesackte Frau zu sich gekommen sei und sich wehren wollte, habe er sie erwürgt, "weil sie ihm leid getan habe", wie er sagte.
Anschließend habe er sie mit einem Kabelbinder gefesselt und mit seinem Handy fotografiert, "um sie künftig als Sexualobjekt zu behalten". Bereits am Morgen nach der Tat habe er Nacktbilder von korpulenten Frauen vom Computer auf sein Navigationsgerät geladen, um sich auf seiner geplanten Fahrt zu einem Freund nach Bremen an seine getötete Freundin erinnern zu können.
"Sein PC enthielt 4000 pornografische Dateien in allen erdenklichen Variationen bis hin zum perversesten Sadomaso, darunter 94 Abbildungen so genannter Pfählungen teils strangulierter und verstümmelter Frauen", führte die Richterin aus.
Der Angeklagte verfolgte den Urteilsspruch des Gerichts regungslos
Während die Richterin das Leben des Haigerers schilderte, war ständig von Sex die Rede. Die Richterin referierte seine zahlreichen Liebesbeziehungen, Verlobungen und zwei Eheschließungen eingeschlossen. Stets unterhielt er mehr als eine Liebschaft, verstand sich als Don Juan, wie es die Richterin anmerkte und nahm die Frauen auch finanziell aus. Aber nur bei einer von ihnen sei er mit Fesselspielen, einer Art Kreuzigung und mit seiner Vorliebe zum Filmen und Fotografieren zum Zug gekommen. Die anderen Frauen hätten seine Neigungen nicht gemocht.
Weil die junge Herbornerin Schluss machen wollte, habe er erkannt, dass er bei ihr sein Vorhaben mit Fesselung und Pfählung nun durchführen könne - so, wie er es sich im Internet so oft betrachtet und daran erregt habe.
Der Angeklagte verfolgte den Urteilsspruch wie auch die detailreichen Ausführungen des Gerichts eine Stunde lang regungslos mit gesenktem Haupt. Ein Dutzend Leute im Zuhörerraum verfolgten die Worte der Vorsitzenden betroffen. Die Mutter der Getöteten, die erstmals zum Prozess erschienen war, weinte bitterlich.



























Was ich nicht verstehen kann ist , das eine Frau die Verteidigung für solch eine Straftat übernimmt.
Desweiteren bin ich der mehr
So ein Mensch, mit den bekannten sexuellen Abarten , darf keiner Frau mehr etwas zu Leide tun.