Wohin mit einem Behinderten?

GERICHT 43-Jähriger will trotz Arbeitsunfähigkeit zurück in Betrieb
"Gesteigerte Fürsorgepflicht ... | Foto: dpa

Der Arbeiter ist seit 1992 bei dem mittelständischen Unternehmen, einem Automobilzulieferer mit rund 150 Mitarbeitern, beschäftigt. Unter anderem fuhr er dort Gabelstapler. Jedenfalls wurde er 2010 krank, inzwischen ist er als Behinderter mit einem Grad von 30 anerkannt und einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden. Über seine Behinderung wollten beide Seiten gestern vor dem Arbeitsgericht in Gießen nichts sagen.

"Ich bin nach dem Urlaub sofort nach Hause geschickt worden"

Im März vergangenen Jahres begann der Mann wieder mit der Arbeit in dem Unternehmen. Staplerfahren sei allerdings nicht mehr möglich gewesen. Bis zum August wurde er unter anderem mit Aufräumarbeiten beschäftigt, außerdem baute er noch Urlaub ab.

"Ich bin am ersten Tag nach meinem Urlaub an die Arbeit gekommen und sofort nach Hause geschickt worden", erzählte der Mann. Für ihn sei aufgrund seiner Einschränkungen kein geeigneter Arbeitsplatz mehr vorhanden gewesen, er habe sich weiter krank schreiben lassen sollen, berichtete Arbeitsrichter Hans-Gottlob Rühle den Sachverhalt. Aber: Sowohl die Krankenkasse wie auch der Arbeiter hätten sich geweigert. So stellte der Betrieb den Mann bis zum Oktober frei. Es sei kein entsprechender Arbeitsplatz für den Behinderten frei. Anschließend stellte der Betrieb auch die Lohnzahlung ein - "das halte ich für verwerflich", sagte der Anwalt des 43-Jährigen. "Man hat ihn im Regen stehen lassen und von heute auf morgen abgeschossen."

Der Mann will zurück in den Betrieb, wieder arbeiten - entsprechend seiner Möglichkeiten. Deshalb klagt er gegen das Unternehmen. Er beruft sich auf eine "gesteigerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Behinderten". Er habe einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz entsprechend seiner eingeschränkten Fähigkeiten. Die Weigerung des Arbeitgebers sei eine Diskriminierung wegen seiner Behinderung. In dem Betrieb gebe es eine Fülle von Einsatzmöglichkeiten für ihn. Bestätigt sieht er sich durch den Integrationsfachdienst in Dillenburg. Dieser sehe ebenfalls verschiedene Arbeitsmöglichkeiten in der Firma.

Der Anwalt des Eschenburger Unternehmens lobte den Mitarbeiter zwar als ein "Urgestein" der Firma, stellte jedoch klar: "Wir haben keinen leidensgerechten Arbeitsplatz, der dem entspricht." Und: "Wir werden über eine Kündigung reden müssen." Denn der Werksarzt habe den Mann untersucht und attestiert, dass er arbeitsunfähig sei. "Wenn wir ihn trotzdem beschäftigen und etwas passiert, haben wir ein Problem, und dann steigt uns die Berufsgenossenschaft aufs Dach", sagte der Jurist. Das Unternehmen habe den Mann sogar noch zehn Wochen bezahlt freigestellt, obwohl es dazu nicht verpflichtet gewesen sei.

"Wir haben keinen leidensgerechten Arbeitsplatz, der dem entspricht"

Arbeitsrichter Rühle: "Wir müssen es knallhart sehen: Es gibt in Deutschland bei einer Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann ist Schluss. Danach gibt es 78 Wochen Krankengeld, und dann ist wieder Schluss. Danach müssen sie zu Sozialleistungen übergehen." Und Rühle fragte: Wenn der Werksarzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinige, warum solle der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen? Leider gebe es solche Fälle. Nun müsse man die Realitäten sehen. "Wir müssen klären: Gibt es einen leidensgerechten Arbeitsplatz?"

Am 12. Juli will der Arbeitsrichter ein Urteil sprechen. Bis dahin müssten beide Seiten diese Frage beantworten.

Das Unternehmen bot an, den Mann noch weitere vier Monate bezahlt freizustellen, so dass er nach seiner Krankheit wieder ein komplettes Jahr beschäftigt gewesen sei und danach erneut 78 Wochen Krankengeld beantragen könne. "Die Alternative: Wir wenden uns an den Integrationsfachdienst mit dem Antrag auf Kündigung."

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Copyright © mittelhessen.de 2013
Dokument erstellt am 18.01.2013 um 16:56:00 Uhr
Letzte Änderung am 18.01.2013 um 22:03:55 Uhr
Kommentare (1)
Das alles ist Deutschland.
Da gibt es Menschen die wollen (trotz körperlicher Einschränkung) arbeiten und werden ab serviert :(
Und Andere die wollen nichts arbeiten und bekommen alles in den Allerwertesten mehr

geblasen.
Es ist unglaublich das ein Arbeitgeber so undankbar sein kann.
20 Jahre alles geben und dann, machs gut Krüppel.
Für den Titel Urgestein, kann sich der gute Mann nichts kaufen.
Schämt Euch !!
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