Mit 600 Besuchern war der große Saal der Kongresshalle bis komplett gefüllt. Zunächst zeigte Benecke den Gästen, wie wenig mit eigenen Beobachtungen anzufangen ist.
Mit Bildern, die er zusammen mit seiner Frau Lydia auf der Fahrt nach und durch Gießen aufgenommen hatte, stellte der Biologe das Publikum vor Rätsel, die es nicht lösen konnte.
"Jeder sieht das, was ihn interessiert", erklärte Benecke. Jeder Elektriker hier im Saal könne ihm etwas über die Lampen sagen und jeder Schreiner etwas über das Parkett. Für die Polizei und die Forensiker sei die selektive Wahrnehmung verschiedener Zeugen trotzdem von Bedeutung. Denn die speziellen Beobachtungen ließen häufig Rückschlüsse auf die Umstände und Zeitabläufe bei Verbrechen zu.
n Kannibale von Rotenburg und Kindermörder Bartsch als Beispiele
Über die Fehlschlüsse, die im Rahmen der Ermittlungen aber leicht gezogen werden könnten, sprach Benecke am Beispiel der Fälle Meiwes und Bartsch. Meiwes, bekannt als der Kannibale von Rotenburg, sei als harmloser hilfsbereiter Mensch bei seinen Nachbarn bekannt gewesen. Für die Allgemeinheit stelle er auch keine Gefahr da, davon zeigte sich Benecke überzeugt.
Den absonderliche Wunsch einen Menschen zu essen, habe der Mann nur in die Tat umsetzen können, als er jemanden kennen lernte, dessen absonderlicher Wunsch darin bestand, aufgegessen zu werden.
Bei seinem zweiten Beispiel, dem Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch, habe die Sache etwas anders ausgesehen. Bartsch habe eine Methode entwickelt, Kinder anzusprechen und dazu zu bewegen, ihn zu begleiten. Andres als bei Meiwes habe bei Bartsch zudem eine bösartige, sadistische Neigung vorgelegen.
Nach einer Pause nahm die Gefängnispsychologin Lydia Benecke die Zuhörer mit in die Innenwelt der Straftäter. Jeder noch so absonderliche Täter halte sich für normal und die für verrückt, die nicht den Wunsch verspüren, andere Menschen zu quälen, aufzuessen oder zu ermorden, so die Psychologin.
"Vor Gericht wird dann eine Schlussfolgerung über das Verhalten eines Menschen als nicht Lebensnah abqualifiziert, also mit dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar", so Lydia Benecke. Dabei vergäßen die Richter, dass sie nicht über vernünftige Menschen zu Gericht säßen, sondern über Menschen, die eben nicht dem gesunden Menschenverstand folgten.
Wer mordet sei per se nicht normal, denn normale Menschen morden nicht und von solchen Menschen könne man daher nicht erwarten, dass sie sich im Alltag normal verhielten. Schon das Verhalten eines Räubers könne nicht als lebensnah bezeichnet werden, welcher normal denkende Mensch gehe schließlich auf Raubzüge, wenn das Geld knapp werde.
Nach dem mehr als zweistündigen Vortrag kauften sich viele der Zuschauer die neuen Bücher Beneckes und ließen sie sich signieren.






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