Der Mann stellte sich mit Doktortitel vor, gab an, als Anwalt Finanzverwaltungen zu tätigen und erklärte der 86-Jährigen, ihr seien 58.000 Euro zugesprochen worden. Um diese zu erhalten, müsse sie zuvor die Gerichtsgebühren in Höhe von 3.000 Euro übernehmen. Auf die Frage, woher denn die 58.000 Euro stammten, antwortete der Anrufer wörtlich "von ganz oben".
Als sie nachhakte, erklärte der Anrufer, dass dies eine "höhere Behörde" entschieden habe und er nur der Verwalter sei. Dies unterstrich er, in dem er energisch betonte, er sei Rechtsanwalt und habe auch einen Doktortitel. Deshalb müsse sie ihm unbedingt glauben. Schließlich würde er auch für eine Behörde arbeiten und die würde nicht lügen. Sie könne ihm also vertrauen und sie müsse unbedingt die 3.000 Euro zahlen. Dann nannte er einen angeblichen Beamten in einer nordrhein-westfälischen Stadt und dessen Adresse, an die das Geld per Post zu senden sei.
Auf ihre Nachfrage, ob sie es auch überweisen könne, gab der Anrufer mit Nachdruck zu verstehen, der Überweisungsweg per Post sei vorgeschrieben. Die Frau ging noch am selben Tag zur Bank, holte das Geld, packte es, wie vom Anrufer gefordert, in einen großen braunen Umschlag und trug diesen zur Post. Gleich am nächsten Morgen erhielt sie wieder einen Anruf des angeblichen Anwalts. Er vergewisserte sich, dass sie das Geld, wie aufgetragen, verschickt hatte. Als die Frau es bestätigte, erklärte er, dass noch weitere Gerichtskosten anfallen würden. Diese 6.500 Euro müsse sie ebenfalls noch übernehmen, damit der Gewinnscheck beim Überbringen versichert sei. Auf ihre Zweifel hin konterte er, er könne die Sache auch direkt dem Gericht übergeben und dann entstünden wesentlich höhere Kosten. Deshalb solle sie sich beeilen, damit es an dem Tag noch klappe. Erneut fuhr die Frau mit dem Bus zur Bank, holte Geld, packte es in einen Umschlag und schickte diesen an die Adresse.
Als einer der Betrüger den Geldbrief abholen will, klicken die Handschellen
Der Mann rief sie am nächsten Morgen erneut zu einem Kontrollgespräch an und forderte 4.500 Euro für weitere Gebühren. Dabei wurde der Frau schon erlaubt, "einen ihr näher gelegenen Briefkasten" zu nutzen. Die gewünschten 4.500 Euro schickte die Frau an die genannte Adresse. Der Anrufer meldete sich jedoch erneut bei der 86-Jährigen und verlangte nochmals 4.500 Euro - jedoch an einen anderen angeblichen Beamten in der Stadt, der den vorher zuständigen derzeit vertrete.
Als die Frau nun erneut Zweifel andeutete, drohte der Anrufer, sie bei Gericht und Polizei wegen Beleidigung anzuzeigen, da sie ihm als Anwalt nicht glaube und er deshalb in seinem Stolz verletzt sei. Daraus Konsequenzen fürchtend, ging die Frau erneut auf die Forderungen des Anrufers ein und so setzte es sich dann auch drei Tage später noch einmal fort. Als der Anrufer ihr für einen Folgetag den Gewinnbetrag ankündigte, dieser nicht eintraf und auch unter der angegebenen Telefonnummer fadenscheinige Auskünfte erteilt wurden, wandte die Frau sich an die Polizei.
Den Ermittlern verständigten auch die Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Als der Anrufer eine erneute Geldforderung stellte, ging ihnen ein Beteiligter ins Netz. Der angebliche Beamte in Nordrhein-Westfalen war, wie vermutet, nicht existent. Es handelte sich um einen "toten Briefkasten" an einer bestehenden Adresse, an die die Betrüger ihre Geldbriefe schicken ließen. Als ein junger Mann den neuen "Geldbrief" aus Gießen aus dem Briefkasten holen wollte, klickten die Handschellen. Die Ermittlungen dauern an.







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