
Das Gericht gab damit dem Schulleiter der Kaufmännischen Schulen in Marburg Recht, der Lehrer Roman Kriesten verboten hatte, auf dem Schulgelände eine elektrische Zigarette zu nutzen. Die Schule hatte damit argumentiert, dass ein Lehrer eine Vorbildfunktion habe und er daher nicht gegen das Schulgesetz verstoßen dürfe, nach dem Rauchen in den Gebäuden und auf dem Schulhof verboten ist.
Kriesten hingegen war der Ansicht, eine elektronische Zigarette werde vom Gesetz nicht erfasst, da man sie nicht rauche, sondern hier nur eine Flüssigkeit verdampft werde. Außerdem wolle er die elektrische Zigarette im geschlossenen Lehrerzimmer nutzen. Dort könne ihn kein Schüler sehen. Er sei also kein schlechtes Vorbild.
Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. „Rauchen“ im Sinne des Gesetzes sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette. Und weiter: „Daraus, dass die Vorschrift nicht nur geschlossene Räume, sondern auch das offene Schulgelände einbeziehe, ergibt sich, dass es darin nicht nur um den Nichtraucherschutz vor dem Passivrauchen gehe, sondern vielmehr darum, Prävention vor risikobehaftetem Verhalten zu leisten. Damit geht die Vorschrift mit ihren Intentionen deutlich weiter als das Nichtraucherschutzgesetz. Schüler sollten danach durch das schulische Vorbild nicht in die Versuchung geführt werden, etwas nachzuahmen, das nach der Bewertung fachkundiger Stellen ein gesundheitliches Gefährdungspotential aufweist.“
Elektronische Zigaretten brennen nicht. In ihnen wird eine Flüssigkeit verdampft, die Nikotin in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten kann – je nach Wunsch des „Rauchers“. Die Technik ähnelt der des Disco-Nebels.
Über die Gesundheitsfolgen der E-Zigaretten wird heftig gestritten. Gesichert ist, dass im Vergleich zu echten Zigaretten viele Giftstoffe weniger produziert werden, unter anderem Teer. Allerseits fehlen bislang Belege dafür, dass E-Zigaretten komplett gefahrlos sind.
In einigen Ländern ist der Gebrauch mittlerweile verboten. Die Deutsche Bahn untersagt den Gebrauch in ihren Fernverkehrszügen. Andererseits ist der Gebrauch zum Beispiel in Gaststätten in München erlaubt, wo Rauchen verboten ist.




















Demnächst verbietet man vermutlich auch Bonbons udn Schokolade in der Schule, die mehr
Ich dampfe selbst seit geraumer Zeit ausschließlich und bin ob des positiven Effekts auf Körper, Umgebung und Geldbeutel schlicht begeistert. Wer das Dampfen aufgrund von gesundheitlichen Bedenken verbieten möchte, dem ist, im Hinblick auf die offensichtliche Gesundheitsgefahr von frei verkäuflichen Zigaretten, schlicht nicht mehr zu helfen. Ich habe mehr gesundheitliche Bedenken beim Essen und Trinken als beim Dampfen, bedenkt man welch unvollständig erforschte Stoffe sich in Nahrungsmitteln und deren Verpackungen verbergen, als beim Dampfen.
http://ig-ed.org/2012/03/e-dampfen-in-china-im-aufwind/
Kinden muss man dazu erziehen, nicht jeden cool aussehenden Schwachsinn mitzumachen, aber die Methode "aus den Augen, aus dem Sinn" funktionert auf Dauer nicht.
wie kommen Sie zu der Information das E-Zigaretten und Liquids in China, dem Mutterland der elektrischen Rauchgeräte, verboten sind?
Es sollte Ihnen nicht entgangen sein, das die 2012 vielfach kopierte Meldung mehr
Richtig ist, dass es in Honkong (Sonderverwaltungszone an der Südküste der Volksrepublik China) unterschiedliche Aussagen zu Beschränkungen des Handels mit E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids gibt. Nicht mehr und nicht weniger.
Mit freundlichen Grüßen