
Das Schwurgericht Limburg ist zu dem Schluss gekommen, dass das gefährliche Körperverletzung ist.
Die Vorsitzende Richterin Karin Walter sagte, er habe das Leben des Vaters gefährdet. Gleichwohl konnte sich die Kammer nicht den Argumenten der Oberstaatsanwältin Angela Muth anschließen, die auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung plädiert und viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte.
Verteidigerin Monika Tropp sprach dagegen von Körperverletzung in einem minderschweren Fall und stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts. Die Ursache für das Verbrechen sieht Richterin Walter in der Persönlichkeit des Angeklagten begründet, den sie als "grenzenlosen Egoist" bezeichnete. "Er sieht nur seine Sache und versucht, sich mit dem Fehlverhalten Dritter zu entschuldigen."
Zweimal war der Mann verheiratet, zwei Kinder hat er, für die er aber keinen Unterhalt zahlt. Außerdem hat er bereits ein erhebliches Vorstrafenregister, sagte Walter. Die psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine disoziale Persönlichkeit.
"Er stammt aus geordneten Verhältnissen. Das Verhältnis zu seiner Familie ist spannungsgeladen. Er ist rücksichtslos, unzuverlässig, aufbrausend, tut nur, was er will, arbeitet sporadisch und hat keine Kontakte zu Eltern und Geschwistern", erklärte Oberstaatsanwältin Angela Muth. Sein Bruder bezeichne ihn als steten Herd des Unfriedens. Bekannt sei, dass er ein Gerüst zu Fall brachte, auf dem Vater und Bruder standen. Außerdem soll er den Vater mit einem Knüppel bedroht haben.
Wegen eines gefährlichen Angriffs auf seine zweite Ehefrau mit Freiheitsberaubung wurde er 2007 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil er sich nicht an Kontaktverbote hielt und die Frau übel beleidigte, musste er die Strafe schließlich doch absitzen.
Am 4. Mai vorigen Jahres kam es auf der Teichanlage in Eschenburg-Wissenbach zu einer handfesten Auseinandersetzung. Der Angeklagte wollte eine Gasflasche aus der Garage holen und wurde vom Vater gefragt, wo die Schleifmaschine sei und warum er die Garage noch nicht aufgeräumt habe. Als der Vater ihm vorwarf, jetzt solle er auch noch den Unterhalt für sein Kind an das Jugendamt zahlen, brodelte es im Sohn. Mit den Worten "So Alter, jetzt gehst du baden", stieß er ihn in voller Montur in den kalten Teich, wohl wissend, dass der Vater schon zwei Herzinfarkte hatte.
Angeklagter ist vorbestraft, zahlt keinen Unterhalt für seine Kinder aus zwei Ehen
Als der Vater am Teichrand versuchte, sich wieder aufzurichten, stieß ihn der Sohn wieder hinein. "Da kannst du mal sehen, was für ein kleines Schwein du bist!", rief der Sohn.
Ein Ende fand er erst, als zwei junge Männer auf den Hof fuhren. Er ließ vom Vater ab und rief ihm zu: "Wenn du stirbst, kotze ich dir ins Grab."
Laut Zeugen sei das Opfer fix und fertig gewesen, ein "Häufchen Elend". Die Oberstaatsanwältin betonte nochmals, dass der Angeklagte erst aufgehört habe, als die beiden Zeugen kamen. Das Gericht sah keinen Vorsatz, wonach der Angeklagte den Tod des Vaters billigend in Kauf genommen habe. "Er wollte ihn demütigen und verletzen, damit er eine Genugtuung für die vom Vater gemachten Vorhalte hatte", sagte die Richterin.
Der Angeklagte selbst verwies in seinen so genannten letzten Worten mit weinerlicher Stimme darauf, dass er doch auch gute Seiten habe. "Die muss man aber mit der Lupe suchen", entgegnete Walter. Er habe eine äußerst ungünstige Prognose. "Halten sie sich fern von ihrem Elternhaus! Ich will sie hier nicht noch einmal sehen!", rief ihm die Richterin nach der Verhandlung zu.

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