
Er war es, der durch eine Strafanzeige gegen seine ehemalige Mitarbeiterin, eine Diplom-Rechtspflegerin, 2009 die Ermittlungen in Gang gesetzt hatte. Die 49-Jährige ist derweil vom Dienst suspendiert.
Haberstock berichtete, dass er kurz nach seiner Amtseinführung zum Direktor am Amtsgericht Mitte Dezember 2006 nach Hadamar fuhr, um seiner Mitarbeiterin im Nachlassgericht die Beförderungsurkunde zur Amtfrau auszuhändigen. Der damalige Geschäftsleiter habe ihren dienstlichen Einsatz gelobt. Knapp drei Jahre später habe er die Mitarbeiterin zum Amtsgericht nach Wetzlar versetzt.
Vorausgegangen sei eine Anklage wegen Unterschlagung gegen ihren damaligen Lebensgefährten, den heute 47 Jahre alten Ehemann, beim Amtsgericht Limburg.
Damals seien Gelder von ihm auf ihr Konto geflossen. Die Rechtspflegerin sei versetzt worden, weil sie möglicherweise involviert sein könnte und deshalb nicht in Hadamar bleiben konnte. Sie habe damals gesagt, dass sie mit der Sache nichts zu tun habe.
Die Nachlassabteilung, in der die diplomierte Rechtspflegerin arbeitete, hatte Haberstock Akten vorgelegt, weil sich Erben einer alten Dame darüber beschwert hatten, dass keine Erbschaft vorhanden war.
Der Neffe fand nur leere Konten und offene Rechnungen vor
Die Angeklagte habe ihren damaligen Lebensgefährten zum Nachlasspfleger bestellt, was sie nach den Dienstvorschriften wegen Befangenheit nicht hätte machen dürfen.
Mit der erteilten Vollmacht verkaufte er das Haus der Verstorbenen. Das Gericht forschte nach, wohin das Geld geflossen ist.
Ein erbberechtigter Neffe, war am Donnerstag - vermutlich krankheitsbedingt - als Zeuge nicht erschienen, wohl aber die Großnichte der Verstorbenen, die dem Neffen bei der Aufarbeitung der Geschehnisse behilflich war. Die 53-Jährige berichtete von zwei Großtanten, die zusammen in dem Haus in Löhnberg lebten, das sie selbst errichteten. Sie hätten sich gegenseitig als Erbin eingesetzt.
Als der Neffe eines Tages seine verbliebene letzte Tante habe besuchen wollen, habe er von ihrem Ableben erfahren und sich um ihren Nachlass kümmern wollen. Er habe von einem größeren Vermögen der Tante gewusst. Er sei der Sache nachgegangen und habe von einer offen stehenden Rechnung für das Begräbnis erfahren, dass der Nachlassverwalter sie einäschern und namenlos beisetzen ließ, weil angeblich kein Geld vorhanden gewesen sei und in solchen Fällen die Gemeinde für die Kosten aufkomme, berichtete die Zeugin.
Es habe sich herausgestellt, dass kein Geld mehr aus dem Hausverkauf vorhanden war, sämtliche Konten leergeräumt und eines sogar überzogen gewesen sei, berichtete die Großnichte.
Der entstandene Schaden wird von der Staatsanwaltschaft auf 477 800 Euro errechnet. Vor Gericht geht es allerdings "nur" um eine nicht verjährte Restsumme von 120 500 Euro. Der Prozess wird fortgesetzt.







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