Der Angeklagte war bisher strafrechtlich nicht vorbelastet. Sein damals 19-jähriger Komplize war unentschuldigt nicht zum Prozess erschienen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Das Gericht sprach von einem gemeinsam gefassten Tatplan. Danach hatte der geständige Haupttäter eingeräumt, dass er den jüngeren als Strohmann benutzt hatte.
Dieser meldete 2011 in der Westerwaldgemeinde Dorndorf einen Reifenhandel an und eröffnete im Auftrag des älteren ein Konto bei einer Sparkasse.
Weil kein Geld einging, löschte die Bank das Konto der Firma
Um den Anschein der ernsten Absicht zu erwecken, gab ihm der Drahtzieher 420 Euro zum Einzahlen. Sodann mietete der junge Geschäftsführer eine Halle an. Angeblich war die Gründung einer GmbH beabsichtigt, wozu es aber nicht kam.
Nun bestellte der angebliche Geschäftsführer über das Internet bei acht Firmen jede Menge Reifen. Ziel sei es gewesen, die Ware teils an Privatleute, teils an Händler zur Hälfte des üblichen Preises zu verkaufen, so der Angeklagte. Zur Begleichung ihrer Rechnungen hatten die Lieferfirmen eine Einzugsermächtigung bekommen, wovon sie auch Gebrauch machten. Als von dem Konto nur abgebucht wurde, löschte die Bank das Konto nach einem Monat wieder. Der Schaden betrug am Ende 30 000 Euro. Die Straftat der Urkundenfälschung bestand darin, dass der Hauptangeklagte mit dem Namen des damals 19-jährigen, der den Geschäftsführer spielte, bei der Bank aufgetreten ist.







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