
In Zusammenarbeit mit Amtsgerichtsdirektor Mirko Schulte hat die Schulklasse um ihre Lehrerin Julia Mannshardt das Stück vorbereitet. Beim Tag der offenen Tür am Freitag präsentierten sie den skurrilen Fall dem Publikum.
Marie hatte sich Ohrringe gewünscht. Doch weil sie zuckte, stach Inga Stechmüller (Lisa Reitz) am rechten Ohr zwei Millimeter zu hoch ein. "Das ist mir noch nie passiert", verteidigt sich Stechmüller.
Gnadenlos werfen die Staatsanwältinnen Dilan Yildirim und Gamze Cürük ihr und den Eltern vor: "Sie fanden sich damit ab, dass das Stechen von Ohrlöchern Marie verletzte und ihr Schmerzen bereiten würde."
Mirko Schulte lobt die Schulklasse für die lebendige Darstellung
Maries Vater Fred (Erik Vidákovic) ist wütend. Dürfe er seine Tochter nun auch gar nicht mehr impfen lassen, fragt er schimpfend. Seine Frau (Johanna Müller) hat große Angst. Dass Kinder in diesem Alter Ohrlöcher bekämen, das sei doch ganz normal, findet sie. Je früher, desto besser. Deshalb empfiehlt ihre Anwältin Ani Saribekyan, das Verfahren einzustellen. Schließlich schmerze das Ohr des Kindes auch gar nicht mehr und Marie trage ihre Marienkäfer-Stecker voller Stolz.
Der Zeuge Dr. Ferit Babat, fiktiver Chirurg am Krankenhaus in Biedenkopf, würde seine Kinder jedenfalls nicht durchstechen lassen – allerdings auch nur aus dem Grund, weil Schmuck in seiner Familie ohnehin nicht getragen würde.
In ihrem Plädoyer stellten die Staatsanwältinnen fest: Das Durchstechen eines Körperteils ist eine Körperverletzung – in diesem Fall sogar eine vorsätzliche. Die Verteidiger halten dagegen: "Es geschieht millionenfach auf der Welt. Warum soll das mit einmal strafbar sein?"
Das sah auch der Vorsitzende Richter Moritz Hildebrandt so. Er erkennt Piercing zwar als Körperverletzung an. Doch sei diese aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nicht strafbar.
Den Irrtum sah Moritz darin, dass die Angeklagten nicht wussten, dass "Je früher, desto besser" nicht richtig sei, wenn es darum geht, Kindern Ohrlöcher stechen zu lassen.
Amtsgerichtsdirektor Mirko Schulte erklärte: Es treffe das Erziehungsrecht der Eltern auf das Kindeswohl. Der Ausgang des echten Falles ist identisch mit dem des Schauprozesses – dreimal Freispruch.
Das Durchstechen der Ohren für Ohrstecker oder –ringe ist eine Verletzung des Körpers, die von der Allgemeinheit aber nicht als widerrechtlich verstanden wird. "Es ist sozialadäquat", stellte schon im Prozess die Schülerinnen-Anwältin Ani Saribekyan fest.
Der echte Richter jedenfalls lobte die Schüler: "Ich wart ganz klasse." Und vielleicht, so Schulte, habe diese Aktion zum Tag der offenen Tür der hessischen Justiz bei den schauspielenden Schülern auch den "einen oder anderen Berufswunsch gestiftet".







Kommentare (0)



















