Es war der zweite Termin in der Strafsache, diesmal mit einem Dolmetscher für den türkischstämmigen Angeklagten: Nachdem der 17-jährige Mieter an einem frühen Abend im Oktober vergangenen Jahres mehrfach beim Vermieter klingelte, eskalierte zwischen den Parteien ein Streit im gemeinsamen Treppenhaus.
Der Geschädigte sagte aus, er habe zum Rauchen das Haus verlassen - ohne Schlüssel, weshalb er beim Vermieter klingelnd um Einlass bat. Dessen Freundin trat in den Flur, erkannte den Mieter und ließ ihn stehen. Erst der zweite Mieter im Haus warf dem Ausgesperrten einen Schlüssel zu.
Auf dem Weg zur Wohnung fragte ihn dann der Vermieter, warum er wieder geklingelt habe, riss dem Jugendlichen dessen Aussage zufolge plötzlich an den Haaren zu Boden und schlug ihm mit der Hand auf das Ohr und "mehrfach ohne Gnade ins Gesicht". Erst der zweite Mieter habe den Angreifer bremsen können.
Das Opfer litt nach eigenen Angaben tagelang unter Kopfschmerzen und einer schmerzhaften Beule am Hinterkopf. Der Angeklagte gestand, den Jungen an den Haaren gezogen und geschlagen zu haben - allerdings nur einmal auf dessen Ohr.
"Da ist mir die Hand ausgerutscht", sagte er. Es sei gelogen, dass der zweite Mieter ihn von seinem Opfer trennen musste. Als Ursachen für seine Wut gegen den Jungen nannte der Angeklagte die Mietschulden der Familie, das schlechte Benehmen des 17-Jährigen - "er hat gegen mein Auto gespuckt und Zigarettenstummel durch das Fenster in meine Wohnung geworfen" - sowie Sachbeschädigungen in der angemieteten Wohnung. Auch habe der Junge mehrfach nachts grundlos bei ihm geklingelt. Nun hätten die Leute sein Haus zwar verlassen, die Wohnung aber nicht geräumt. Richter Mirko Schulte hakte nach: "Könnte es sein, dass es nicht nur eine Ohrfeige war?" Der Angeklagte blieb dabei: Es könne eigentlich nicht sein. Seine Schuld sah er nicht ein: Wenn er im Unrecht sei, dann wolle er sich beim Opfer entschuldigen - eine Entschuldigung blieb aus.
Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Geschädigten und forderte, den Angeklagten zu drei Monaten Haft zur Bewährung zu verurteilen. Das vorgebrachte Teilgeständnis wirke strafmildernd, -schärfend jedoch seine Vorstrafe: Vor vier Jahren hatte der Mann während des Baus seines Hauses einen Kontrolleur der Kreisverwaltung mit einer Schaufel verprügelt.
n Richter: Provokationen haben zu nicht mehr zügelbarer Wut geführt
Unmittelbar vor dem Plädoyer hatte der Angeklagte dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit seine psychischen Leiden geschildert.
Auch darin sah Schulte, neben den Provokationen des Geschädigten, eine wichtige Ursache für die Tat. "Beides hat ausgereicht, Ihre Wut nicht mehr zügeln zu können", fasste Schulte zusammen und stellte mit Blick auf die Mietrückstände fest: "Sie haben den Sohn für das Verhalten seiner Eltern bestraft!"
Im Urteil entsprach der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete zudem eine ambulante, psychiatrische Behandlung an. Auch zu einem Deutschkurs verpflichtete Schulte den Mann.
Diese Sprachkenntnisse seien für die bevorstehende Behandlung unerlässlich. Abschließend ermutigte der Richter: "Sie werden das hinbekommen!"






Kommentare (0)




















