22-Jähriger gesteht Überfall

PROZESSAUFTAKT Mitarbeiterin in Lahnauer Metzgerei mit Luftpistole bedroht

Maskiert mit Mütze und Schal sowie bewaffnet mit einer ungeladenen Luftpistole hatte der gelernte Mechaniker Frühnachmittags die Metzgereifiliale in Atzbach betreten. Eine 21-jährige Mitarbeiterin hatte er mit den Worten "Das ist ein Überfall" bedroht und die Tageseinnahmen gefordert. Mit 380 Euro Beute war der junge Mann geflüchtet, konnte aber aufgrund von Hinweisen am gleichen Tag ermittelt werden. Noch am Tatabend stellte sich der Solmser der Polizei und es erging Haftbefehl, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt werden konnte.

Äußerst angespannt und nervös schilderte der von Rechtsanwalt Christopher Haas (Wetzlar) verteidigte Angeklagte die Tat und entschuldigte sich. Als Motiv zeichnete er ein Bedrohungsszenario, wonach er im Tatzeitraum von Drogenhändlern massiv bedrängt wurde: Er sollte 150 Euro zahlen. Ausstehendes Geld für Marihuana sollte er noch am Tattag zurückzahlen. Er sei vorübergehend arbeitslos gewesen, habe das Geld nicht aufbringen können und sei auf die Hilfe von Verwandten angewiesen gewesen.

Täter aus Solms flüchtete mit 380 Euro, sein Motiv: Drogenschulden

Da ihm noch Hundert Euro gefehlt hätten, sei er auf die Idee mit dem Überfall gekommen. Die Erpressungssituation war bis dato weder Anklagebehörde noch Gericht bekannt.

"Die Lieferanten möchte der Angeklagte nicht benennen, er fürchtet um sein Leben", ergänzte die Verteidigung. "Sie müssen Ross und Reiter benennen, wenn hier eine finanzielle Notlage als Rechtfertigung angeführt wird", machte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel seine Einschätzung deutlich.

Nach Auskunft der Juristen droht dem Angeklagten eine Mindeststrafe von drei Jahren, wobei berücksichtigt wurde, dass er mit einer ungeladenen Luftdruckwaffe vorging.

Das Schöffengericht muss prüfen, ob weitere Milderungsgründe für den Angeklagten bestehen. Sollte ein minderschwerer Fall der Raubstraftat angenommen werden, könnte eine Freiheitsstrafe, sollte sie zwei Jahre nicht übersteigen, zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Schmerzensgeldzahlung und die Rückzahlung des erbeuteten Geldes wurden vom Gericht positiv bewertet.

Die Metzgereiverkäuferin, die keine bleibenden Schäden erlitten habe, erklärte auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Harald Wack, dass anfängliche psychische Probleme verschwunden seien und sie wieder normal ihrer Tätigkeit nachgehen könne.

Äußerst unsicher und schüchtern und erst nach rechtlichen Erläuterungen durch Verteidigung und Anklage nahm die junge Frau das "Schmerzensgeld" an. Der Prozess wird Mitte März mit der Anhörung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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Dokument erstellt am 22.02.2013 um 11:25:00 Uhr
Letzte Änderung am 22.02.2013 um 16:44:47 Uhr
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