
Der Haushalt im Kirchenkreis Braunfels wurde für das Jahr 2013 mit einem Volumen von 3,1 Millionen Euro verabschiedet (Vorjahr: 3,2 Millionen). Zudem erhalten dort Kirchengemeinden mit weniger als 1000 Gemeindegliedern sowie mit drei und mehr Predigtstätten entsprechende Zuschläge pro Gemeindeglied.
Steuereinnahmen bleiben gleich
Zum 1. Januar finanzieren je zu einem Drittel die beiden Kirchenkreise sowie die Kirchengemeinde Braunfels eine Kirchenmusikerstelle.
Dem Antrag des Presbyteriums der Kirchengemeinde Braunfels entsprechend beschlossen die Synodalen: Künftig soll für alle Gemeinden die Höhe der tatsächlichen Kirchensteuer vor Ort ermittelt werden. Bislang liegen bei der Verteilung der Kirchensteuern noch die Daten von 1980 zugrunde. Ein anderes Verfahren ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der drei Landeskirchen in Hessen bislang nicht möglich. Die Synode wird einen entsprechenden Antrag an die Landeskirche stellen.
Die Synodalen des Kirchenkreises Wetzlar beschlossen ihren Haushalt für das kommende Jahr wie im Vorjahr mit 2,8 Millionen Euro. Der Kirchenkreis wird aufgrund von Strukturmaßnahmen zeitlich befristet eine halbe Theologenstelle in Dutenhofen und Münchholzhausen finanzieren, eine halbe Jugendmitarbeiterstelle in Garbenheim sowie die Jugendmitarbeiterstellen der pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Volpertshausen-Weidenhausen, Vollnkirchen, Reiskirchen und Niederwetz bezuschussen.
Für den innersynodalen Finanzausgleich, der dazu führt, dass finanzstärkere Gemeinden im Kirchenkreis finanzschwächere unterstützen, wird der Bestand an Rücklagen jeder einzelnen Gemeinde berücksichtigt.
Das für 2013 zu erwartende Kirchensteueraufkommen liegt mit 15 Millionen Euro um eine Million höher als im vergangenen Jahr. Begründung: Bereits Anfang 2012 - für dieses Jahr war aufgrund der damaligen Ist-Zahlen ein ungeklärter Kirchensteuerrückgang prognostiziert worden - floss Geld, das den Kirchenkreisen aufgrund des Kirchensteuerverrechnungsverfahrens schon 2011 zugestanden hätte. Dies wirke sich auch auf das Kirchensteueraufkommen 2013 aus.
Das Kirchensteuerverrechnungsverfahren greift, sobald die Betriebsstätte eines Kirchenmitglieds im Bereich einer anderen Landeskirche liegt und diese in der Regel mit einem Zeitaufwand von zwei bis drei Jahren die Kirchensteuer über die gemeinsame Verrechnungsstelle an die entsprechende rheinische Kirchengemeinde weiterleitet.
"Die Kirchensteuerentwicklung zeigt gegenüber dem Einbruch im Jahr 2011 und den vorsichtigen Schätzungen für 2012 einen positiven Verlauf", resümierte der stellvertretende Rentamtsleiter Andreas Henrich. "Für 2013 rechnen wir für die Kirchenkreise mit ungefähr gleichen Einnahmen wie sie sich für 2012 abzeichnen."
Die kreiskirchliche Umlage für 2013 musste im Vergleich zum Vorjahr für beide Kirchenkreise um ein Prozent erhöht werden: für Braunfels auf 13,25 Prozent (Vorjahr: 12,25 Prozent) und für Wetzlar auf 12,25 Prozent (Vorjahr: 11,25 Prozent). Fehlende Überschüsse sowie geringere Zinseinnahmen gegenüber früheren Jahren sind der Grund dafür. Zudem müssen für beide Einzelhaushalte Mittel aus Rücklagen entnommen werden.







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