Mit über 1,5 Promille war er im Sommer 2012 an einem Unfall zwischen Leun und Stockhausen beteiligt.
Auf seinen Führerschein, den die Polizei noch am Unfallabend kassierte, muss der Handwerker aber noch weiter verzichten. Das Gericht setzte eine Sperrfrist von vier Monaten fest. "Das war ein großer Fehler und hat mich viel Geld gekostet", fasste der Angeklagte die bislang über siebenmonatige Zeit ohne Führerschein zusammen. Beruflich sei er enorm auf das Autofahren angewiesen.
Geldstrafe und Führerschein weg
Nach einer Grillfeier am 1. Juli hatte er nach seinen Schilderungen die Heimfahrt in den Leuner Stadtteil angetreten. Er habe sich noch fit gefühlt. Zwischen Leun und Stockhausen kollidierte der Autofahrer mit einem entgegen kommenden Fahrzeug. Dessen Fahrer, ein 19-jähriger Wetzlarer, hatte keinerlei Ausweis- und Fahrzeugpapiere dabei. An beiden Fahrzeugen war erheblicher Sachschaden entstanden. "Ich war der Ansicht, dass der Nissan-Fahrer mir in die Seite gefahren ist", erklärte der Angeklagte zum Unfallhergang, der noch die Versicherungen beschäftigt.
Der junge Autofahrer war dagegen der Ansicht, dass der Angeklagte in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn kam. Zur Klärung des Sachverhalts hatte der Leuner per Handy selbst die Polizei verständigt - mit schweren Folgen für ihn.
Denn die Ordnungshüter bemerkten eine Alkoholfahne und veranlassten eine Blutentnahme. Laut der Rechtsmediziner lag der Alkoholgehalt zwischen 1,59 und 1,97 Promille. Konfrontiert damit und mit der zunächst angegebenen zweieinhalb Gläser Weinschorle räumte der Angeklagte ein, dass er schon zum Mittagessen Alkohol konsumiert habe. Er sei aber kein Gewohnheitstrinker. Da Unfallexperten nicht ausschließen konnten, dass der junge Wetzlarer auf die Gegenfahrbahn geriet, wurde der Leuner Autofahrer nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. In Absprache mit seinem Verteidiger akzeptierte der Angeklagte das Urteil.






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