
Nach Auskunft von Opferanwältin Anne Uebach (Wetzlar) stehen der jungen Frau noch kosmetische Operationen bevor, sodass weitere Geldforderungen auf die junge Angeklagte zukommen. An zwei Prozesstagen hatte Jugendrichterin Nicole Mett mehr als ein halbes Dutzend Zeugen angehört, um sich ein genaues Bild von dem Tatgeschehen am "Weiberfasching" der Naunheimer Karnevalsgesellschaft machen zu können. Demnach wollte die angetrunkene Angeklagte anscheinend den Freund des späteren Tatopfers "anbaggern". Der Mann reagierte nicht, worauf die Angeklagte ihre Aufmerksamkeit vom Antippen bis zum heftigen Schlagen auf die Schulter steigerte.
Seiner Freundin, die ebenfalls Alkohol getrunken hatte, ging das zu weit, worauf diese der Nebenbuhlerin einen Schubs versetzte. Mit dem Schlag eines Bierglases ins Gesicht reagierte die junge Frau auf den Schubser. Das gefüllte Bierglas zerbrach in ihrem Gesicht.
Stark klaffende Wunde muss noch in der Tatnacht operiert werden
Zurück blieb eine stark klaffende und blutende Wunde, die noch in der Nacht operiert werden musste. Die Angeklagte will neben einem heftigen Schubser noch einen Schlag auf die Nase erhalten haben und aus Angst vor weiteren Angriffen aus Notwehr zurückgeschlagen haben. Das Bierglas habe sie nicht ergriffen, sondern bereits in der Hand gehalten. Verteidiger Christoph Marschall (Wetzlar) sah eine Notwehrhandlung und forderte Freispruch. "Ein Gegenschubser hätte gereicht, den Schlag auf die Nase hat keiner gesehen", sagte Richterin Mett in der Urteilsbegründung. Rechtsanwalt Marschall ließ offen, ob das Urteil angefochten wird.































Eine schwere Körperverletzung mit Narben bis zum Lebensende,
und dann so ein Urteil.
Die Fahrerlaubnis-Behörde greift bei geringeren Vergehen härter durch!
Ohne großen Gerichts- blabla komme da 2000 € ganz mehr
ohne das jemand geschädigt oder verletzt wurde.
Unrecht ist Unrecht, ohne Frage aber Verhältnismäßigkeit ist anders.
Mit freundlichem schnurren.
mikesch