
„Woolrec erzielt mit der Abgabe an die Ziegelwerke keinen positiven Marktpreis mehr“, erläutert Regierungspräsident Dr. Lars Witteck. „Mit der Entstehung und Veräußerung eines Produktes muss ein wirtschaftlicher Vorteil verbunden sein. Gibt ein Erzeuger – wie hier zum Teil geschehen - eine Sache kostenlos ab, fehlt es an den erforderlichen zahlungspflichtigen Abnehmern und das bietet ein Indiz für die Abfalleigenschaft eines Stoffes." Ein positiver Marktwert müsse dabei nicht nur einmalig, rein zufällig, sondern regelmäßig gegeben sein. Nur durch diese Eigenschaft unterscheide sich ein Produkt vom Abfall.
Mittwoch bekommt Woolrec von Experten des RP Besuch
Auch die zuletzt von Woolrec vorgelegte Liste potenzieller Abnehmer änderte nichts an dieser Einschätzung. So wurde durch das Unternehmen weder eine ausreichende Anzahl an Handelsverträgen, die die Abnahme sicherstellen, noch behördliche Genehmigungen für die Abnahme vorgelegt, heißt es aus dem RP.
Für das Unternehmen Woolrec bedeutet die behördliche Entscheidung, dass nach der derzeit gültigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die Anlage zwar weiterbetrieben werden darf, jedoch der Output als gefährlicher Abfall - etwa auf Sondermülldeponien - entsorgt werden muss. Ob der Betrieb der Anlage unter diesen Umständen wieder aufgenommen werden soll, ist eine unternehmerische Entscheidung.
Zunächst findet jedoch am Mittwoch, die bereits angekündigte Begehung durch Experten des Regierungspräsidiums statt. Erst danach wird sich herausstellen, ob die Anlage trotz des in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Schadens wieder in Betrieb genommen werden darf.
Abschließend teilt das RP mit, dass weiterhin die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers untersucht wird. Sollte sich seine Unzuverlässigkeit herausstellen, darf er den Betrieb der Anlage – auch als Abfallentsorger - nicht mehr selbst vornehmen. Sämtliche Unterlagen wurden außerdem an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die sich mit der Frage beschäftigen wird, ob der Betreiber durch das Verbergen der Unfallstelle und die bewusste Täuschung der Aufsichtsbehörde eine Straftat begangen hat.































Glaubt er, es ist weniger schlimm, wenn die Tiefenbacher durch Abfall vergiftet werden als durch ein verlogenes Recyclingprodukt? Es geht hier eben nicht um "Abfall"! Es geht um 21 Millionen Kilogramm pro Jahr, es geht um gefährlichen, krebserzeugenden Abfall mit Schwermetallen, PCBs und was noch alles drin. Der Herr Witteck sollte doch mal die Homepage der IG Tiefenbach lesen. Aber wahrscheinlich fragt er doch lieber Prof. Stefan Gäth. Der sagt ihm dann schon wie ungefährlich das alles ist.
Die Tiefenbacher sind jetzt 10 Jahre vergiftet worden, da kann man auch noch ein paar Jahre weiter machen. Der tiefenbacher Friedhof muss dann allerdings zur Sondermülldeponie umdeklariert werden.