Sturm im Wasserglas?

GASTSTÄTTENGESETZ Proteste gibt es nur im Lahn-Dill-Kreis
Staatssekretär ... | Foto: Archiv

Für Letzteres spricht, so der Wetzlarer FDP-Landtagsabgeordnete Matthias Büger, dass die seit Mai geltende Neuregelung des Gaststättengesetzes nur im Lahn-Dill-Kreis Wellen geschlagen habe. Aus anderen Landkreisen habe es keine Rückmeldungen über Probleme oder Beschwerden gegeben.

Schon bei der Anhörung im Vorfeld der Gesetzesfindung habe es von keiner Seite, auch nicht vom Städte- und Gemeindebund, Bedenken gegeben, dass Vereine um ihre Einnahmequelle gebracht werden könnten.

Die Proteste im Lahn-Dill-Kreis, in dieser Zeitung dargestellt und am 5. November Thema im Kreistag, hat Steffen Saebisch (FDP), Staatssekretär im hessischen Wirtschaftsministerium, zum Anlass genommen, noch einmal alle Landkreise anzuschreiben und nach möglichen Schwierigkeiten zu fragen. Ergebnis der Rückmeldung: keine Probleme. Für den Lahn-Dill-Kreis hat das Ministerium festgestellt, dass seit Mai 635 Veranstaltungen mit einem meldepflichtigen vorübergehenden Gaststättenbetrieb angezeigt wurden. In 13 Fällen verweigerte die Untere Bauaufsicht, also der Kreis, die Genehmigung. "Das sind zwei Prozent", erläuterte Büger.

"Keine Verschärfung"

Nach Darstellung von Saebisch stelle die Neuregelung des Gaststättenrechts keine Verschärfung dar. Schon immer mussten gemäß hessischer Bauordnung Tage der offenen Tür im Gerätehaus oder Fasching in der Turnhalle angezeigt und von der Bauaufsicht überprüft werden. Durch die Neuregelung habe sich an der Rechtslage nichts geändert. Sicherlich würden die Behörden nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg sensibler nach Fluchtwegen und Brandschutz schauen, dennoch sollte nichts überdreht werde. Saebisch: "Nach wie vor gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit."

In den Lahn-Dill-Kreistag kommt das Thema in Form zweier Fraktionsanträge in der Sitzung am 5. November. Die Koalition aus SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen will erreichen, dass die Neuregelung des Gaststättenrechts unverzüglich wieder aufgehoben wird. Sie sei mit der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit unvereinbar und stellen einen unnötigen bürokratischen Aufwand dar. Die CDU will mit ihrem Antrag sicherstellen, dass das Gaststättenrecht nicht zu einer Beeinträchtigung ehrenamtlicher Vereinstätigkeit wird.

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Dokument erstellt am 12.10.2012 um 10:44:00 Uhr
Letzte Änderung am 12.10.2012 um 12:44:10 Uhr
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