Der Alarm geht bei der Leitstelle in Wetzlar um 16.15 Uhr ein. Nachbarn eines Hauses auf der gegenüberliegenden Seite des Tals haben bemerkt, dass im Bereich des Schornsteins der Dachstuhl des Gebäudes brennt.
Ein Gastank im Garten kann rechtzeitig abgeschaltet werden
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Die Bewohner, ein 24-Jähriger und seine Lebensgefährtin, sind zu dieser Zeit nicht zuhause. Sie haben das Haus erst im vergangenen Jahr gekauft und bezogen und ständig dort gewohnt, berichtet die Polizei.
Als kurz nach der Alarmierung Feuerwehr und Polizei eintreffen, steht bereits das ganze Haus in Flammen. Der untere Teil ist gemauert, der obere in Holzständerbauweise gefertigt. Er brennt komplett.
Der 24 Jahre alte Hausbesitzer muss mit ansehen, wie sein Heim zerstört wird. Er habe einen Schock erlitten, berichtet die Polizei. Rettungssanitäter versorgen den Mann. Die Zuleitung zu einem Flüssiggastank, der im Garten des Hauses steht, sei rechtzeitig abgeschaltet worden, erklärt Dillenburgs Stadtbrandinspektor Michael Reichel.
Über 50 Feuerwehrleute sind zum Löschen im Einsatz, Neben der Eibacher ist auch die Dillenburger Feuerwehr ausgerückt. Weil die Drehleiter der Dillenburger in Reparatur ist, kommt die Haigerer Feuerwehr mit ihrem Fahrzeug, um die Flammen von oben zu bekämpfen. Weil es in dem Wochenendgebiet keine ausreichende Löschwasserversorgung gibt, sorgt die Feuerwehr Herborn für Nachschub. Sie pendelt mit einem Tanklöschfahrzeug zwischen dem Hydranten in Eibach und dem außerhalb gelegenen Einsatzort.
Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 100 000 Euro. Einige Geckos, die die Bewohner als Haustiere hielten, konnten nicht mehr gerettet werden. Laut Polizei hatte der Hausbesitzer das Gebäude bis vor kurzem noch für eine fünfstellige Summe renoviert.
Die genaue Brandursache ist noch unklar. Ein Polizeisprecher schloss nicht aus, dass ein Heizkessel für Festbrennstoffe - also Holz oder Kohle - das Feuer verursacht hat. Am Samstag werden Ermittler der Kripo das zerstörte Gebäude untersuchen. Der 24-jährige Hausbesitzer und seine Freundin kommen zunächst bei Verwandten unter.























