Die 44 Jahre alte Geschäftsführerin muss gleich zweimal vor den Richter treten. Sie hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Dillenburg Berufung eingelegt. Dieses hatte sie wegen Unterschlagung am 13. April zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt, weil sie als ehemalige Geschäftsführerin ihres technischen Betriebes in Bicken eine Maschine verkauft haben soll, die ihr gar nicht gehörte. Die Verhandlung findet am 19. Oktober statt. Schon am kommenden Dienstag wird das Amtsgericht in Wetzlar gegen die Beschuldigte und ihre Schwester verhandeln. Hier wirft ihr die Anklage "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" nach Paragraf 266a vor.
Beide Verhandlungen sind öffentlich.
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