Hintergrund: Die Anlage möchte der Investor im Oberdietener Windpark auf einer auch dafür ausgewiesenen Vorrangfläche errichten. Dagegen gibt es aber Widerstand von einigen Anwohnern, die eine stärkere Lärmbelästigung fürchten. Das Parlament hat in seiner jüngsten Sitzung diese Bedenken aufgenommen und dem Projekt das "gemeindliche Einvernehmen" verweigert.
Jetzt verlangt allerdings das Regierungspräsidium Gießen (RP) als Genehmigungsbehörde dazu eine "fundierte Begründung". Auch soll der Stand der Bauleitplanung dokumentiert werden.
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Planung kostet 80 000 Euro
Mit der Bauleitplanung, die die Gemeinde bisher am Standort betreibt, hatte sie auch eine Veränderungssperre verhängt. So lange diese - voraussichtlich bis Mitte des Jahres - gültig ist, kann kein neues Windrad gebaut werden.
Aufgeben möchte Breidenbach seine Bauleitplanung vor allem aus Kostengründen. Sie könnte nämlich, würde sie fortgesetzt, mit bis zu 80 000 Euro zu Buche schlagen. Die Gemeinde sieht jetzt vor allem das Regierungspräsidium in der Pflicht, wie während der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses deutlich wurde. Von Seiten des RP müssten nun objektive Schallgutachten kommen, hieß es.
Zwar gibt die Gemeinde mit dieser Entscheidung ein Stück Einflussnahme auf - sie kann zum Beispiel die Veränderungssperre nicht weiter verlängern. Andererseits ist ihre Mitsprache bei dem Windradbau ohnehin begrenzt. Letztlich wird das RP entscheiden, ob das Windrad gebaut wird.
Sitzung beginnt um 19 Uhr
Der Hauptausschuss stimmte einstimmig dafür, die Bauleitplanung nicht weiterzuführen. Die öffentliche Parlaments-Sitzung beginnt heute (Dienstag) Abend um 19 Uhr im Bürgerhaus in Breidenbach.



















