Die Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen hatten am 20. September zunächst in einem Drogeriemarkt in Gladenbach Zigaretten im Wert von 800 Euro gestohlen: Zwei der Männer lenkten die Kassiererin ab, während der Dritte mit einem Bolzenschneider die Spinde knackte, in denen die Tabakwaren lagerten.
Im Anschluss fuhr das Trio nach Lohra - zu einem weiteren Drogeriemarkt. Dort erbeuteten sie mit derselben Vorgehensweise Zigaretten im Wert von 1500 Euro. Allerdings fielen die Männer einem Zeugen auf, der die Polizei verständigte. Es folgte eine spektakuläre Flucht in zwei Wagen. Die Polizei nahm den heute 38-Jährigen fest.
Der zweite Wagen mit den jüngeren Angeklagten - einem Brüderpaar (32 und 30 Jahre) - fiel kurze Zeit später Zivilfahndern auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Fronhausen auf. Der Ältere der beiden saß am Steuer und ignorierte die Stoppzeichen des Polizisten, hielt gar auf ihn zu. Der Beamte konnte sich in Sicherheit bringen und schoss auf den in Richtung Niederwalgern rasenden Hyundai.
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Bei der Flucht verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto: Der Wagen kam von der Straße ab und überschlug sich auf einem Acker zwischen Fronhausen und Niederwalgern. Beide Männer wurden aus dem Fahrzeug geschleudert und kamen verletzt ins Krankenhaus. Im Fluchtfahrzeug stellte die Polizei auch die Beute sicher.
Staatsanwalt: Straftaten gewerbsmäßig und als Bande begangen
Nach der Festnahme und der Überprüfung der Männer kam für den Ältesten noch ein weiterer Anklagepunkt hinzu: Er hatte sich einen BMW X6 im Wert von 60 000 Euro gekauft. Als er die monatlichen Raten in Höhe von 934 Euro nicht mehr bedienen konnte, habe er neue Papiere beantragt und an eidesstatt versichert, dass die alten Papiere nicht bei einem Kreditinstitut hinterlegt seien. Zudem habe er von dem BMW die Kennzeichen entfernt und ihn zur Tarnung mit einer Folie beklebt sowie auf einem umzäunten Firmengelände untergestellt, um das Auto vor dem Zugriff der Bank zu schützen.
Schon bevor der Prozess eröffnet wurde, zogen sich die Beteiligten mit Staatsanwalt Oliver Rust und Richter Dominik Best zu einem Rechtsgespräch zurück. Als sie wieder in den Verhandlungssaal kamen, war die Freude bei den Angeklagten offensichtlich groß. Es war klar, dass ein "Deal" abgeschlossen worden war. In der Folge gaben alle drei Männer die ihnen vorgeworfenen Taten zu.Dennoch war für den Staatsanwalt klar: Die Angeklagten hätten die ihnen vorgeworfenen Straftaten gewerbsmäßig und als Bande begangen. Die Diebstähle "waren als fortlaufende Einnahmequelle gedacht. Und das Gesetz sieht für den Fall, dass die Beteiligten als Bande agieren, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor", so Rust.
Daher forderte er für den ältesten Angeklagten, der schon nach der Festnahme alle Taten eingeräumt habe, für die beiden Diebstähle eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und drei Monaten, für die falsche Versicherung an Eides statt weitere drei Monate - die Strafen könnten zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren zusammengezogen werden.
Das geforderte Strafmaß für den älteren der beiden Brüder lag ebenfalls bei zwei Jahren: Jeweils ein Jahr und drei Monate für die beiden Diebstähle, weitere sechs Monate für den Widerstand gegen den Vollstreckungsbeamten. "Sie waren zwar heute geständig, sind aber einschlägig vorbestraft", so Rust.
Haftbefehle gegen die drei Männer werden außer Vollzug gesetzt
Für den Jüngsten im Bunde forderte Rust eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten, da auch er die Tat eingeräumt habe. Aber für alle Angeklagten käme eine Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht. "Die vier Monate in Untersuchungshaft haben die Angeklagten hoffentlich beeindruckt", so Rust. Zudem forderte er, dass die beiden älteren Angeklagten 3500 Euro und der jüngste 2000 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen und sie sich alle zwei Wochen bei ihrer Polizeidienststelle melden müssen.
Richter Dominik Best blieb bei seinem Urteil etwas unter den Forderungen: Die beiden älteren Angeklagten müssen jeweils für ein Jahr und zehn Monate in Haft, der jüngere für ein Jahr und sechs Monate. Best war überzeugt: "Es handelt sich um schweren Bandendiebstahl, zudem steht die Gewerbsmäßigkeit im Raum. Bei ihrem organisierten Zusammenwirken war es wohl nicht das erste oder zweite Mal, dass diese Diebstähle so stattgefunden haben. Vielmehr wollten sie sich damit eine Einnahmequelle verschaffen."
Die Haftbefehle für alle Angeklagten setzte Best gegen die vom Staatsanwalt geforderten Auflagen außer Vollzug. "Jetzt liegt es an Ihnen, ob Sie sauber bleiben", gab er den Tätern mit auf den Weg, die bis zu einer von einem Verteidiger schon angekündigten Berufungsverhandlung auf freiem Fuß bleiben.







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