Ein 21-jähriger Komplize kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe davon, deren Verbüßung unter diverse Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit er auf den rechten Weg zurückfindet, wurde dem jungen Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er soll darauf achten, dass der 21-Jährige eine Ausbildungsstelle antritt, für eine Therapie Kontakt zur Jugend- und Drogenberatung aufnimmt und hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit ableistet.
Die Angeklagten waren geständig. Der ältere von beiden ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Er stand schon mehrfach wegen Drogenvergehen und Gewaltdelikten vor Gericht. Derzeit sitzt er eine vierjährige Haftstrafe ab.
Anzeige
Im Oktober 2010, nicht lange nach seiner jüngsten Verurteilung, war er mit dem 21-Jährigen nach Holland gefahren, um vor dem Beginn seiner Therapie noch einmal auf den Putz zu hauen. Er kaufte dort 1,8 Kilogramm Marihuana und 740 Gramm Haschisch, die er verkaufen wollte, um mit dem Erlös Schulden zu tilgen.
Der 21-Jährige war an dem Drogenschmuggel zwar nicht aktiv beteiligt, wusste aber Bescheid und wurde dadurch zum Gehilfen. Verkaufen konnten die Angeklagten das Rauschgift nicht. Es wurde vorher sichergestellt.
Dies war nicht die einzige Tat, die zur Verurteilung der beiden jungen Männer führte. Der ältere Angeklagte gestand, von Juli bis Ende 2010 unter anderem in Limburg an einen bereits verurteilten Abnehmer siebenmal Marihuana in Mengen von 10 bis 50 Gramm verkauft zu haben.
Letzte Chance für 21-Jährigen
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er diesen Abnehmer preisgegeben und zu dessen Ergreifung beigetragen hat. Der 23-Jährige wiederum wurde aufgrund der Angaben eines anderen Dealers wegen des Erwerbs von mindestens einmal 25 Gramm Amphetamin verurteilt.
Der jüngere Angeklagte, der schon mehrmals vom Jugendrichter gemaßregelt wurde und zwei Mal im Dauerarrest saß, hat offenbar auch nichts daraus gelernt. Er wurde des Erwerbs von jeweils einem bis drei Gramm Betäubungsmitteln in zehn Fällen überführt und kam noch einmal mit seiner zweijährigen Bewährungsstrafe davon.
Das Gericht berücksichtigte, dass beide aus schwierigen Familienverhältnissen kommen. Allerdings machte die Vorsitzende Richterin Karin Walter dem Jüngeren klar, dass er nunmehr seine letzte Chance bekomme. Wenn er sein Lotterleben so weiterführe, werde er seinem älteren Mitangeklagten in den Knast folgen.
Der 23-Jährige wehrte sich gegen seine Unterbringung im Maßregelvollzug. Er wollte erreichen, dass er in eine offene Therapie kommt. "Die haben sie schon einmal mit Füßen getreten", so die Richterin: "Eine Therapie ist keine Wunschveranstaltung. Die Kammer ist nach dem Gesetz gehalten, ihre Unterbringung anzuordnen." Der Angeklagte kündigte an, er werde sich nicht an den Angeboten in Hadamar beteiligen und seine Verlegung in das Gefängnis beantragen. Dort wolle er seine schulische Ausbildung zum Erwerb der Mittleren Reife fortsetzen.





















