Eis auf Lastwagendächern, um genau zu sein. Das bildet sich zum Beispiel dann, wenn Schnee auf Brummis fällt, bei Plusgraden oder in einer warmen Halle taut und im Fahrtwind wieder einfriert. Große Eisplatten können entstehen. Damit fahren ist nicht erlaubt.
Ein Bußgeld wird nicht erst fällig, wenn sich Eis bei hohem Tempo von Lasterdächern löst und Unfälle verursacht oder Fußgänger erschlägt, sondern schon, wenn ein Trucker fährt, ohne das Dach frei zu räumen. "Ein Ding der Unmöglichkeit, zumindest dann, wenn die Laster unterwegs sind", wie Abel sagt. "Wenn die Wagen über Nacht auf Rastplätzen stehen, wer will denn dann morgens aufs Dach klettern und das Eis entfernen?" Vier Meter ist so ein Brummi hoch, rechnet Abel vor. Eine Fünf-Meter-Leiter täte Not. Doch die sei schwer zu transportieren. "Und überhaupt. Wenn es auf dem Dach gefroren ist, ist der Boden meistens auch glatt oder rutschig. Da ist es doch auch gefährlich, eine Leiter aufzustellen und vier Meter hoch zu kraxeln." Von innen könne man die Plane ja anheben und Eis hinunterstoßen, sagt Abel. "Prinzipiell zumindest. Wenn die Ladung bis unters Dach steht, geht das nicht mehr." Was bleibt? Mit Eis fahren und hoffen, dass alles glatt geht. Oder doch aufs Dach klettern. Pest oder Cholera irgendwie.
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Deutschlandweit ist das Problem bekannt. So gibt es mittlerweile einige Rasthöfe, an denen Gerüste stehen. Der Brummifahrer fährt seinen Lastwagen dorthin, und kann vom Gerüst sicher und bequem das Dach reinigen. Moderne Lastwagen bieten außerdem eine Art Airbag, der sich über Nacht aufbläst und damit aus der eigentlich flachen Plane eine schiefe Ebene macht. Wasser oder Schnee rutschen ab. Problem gebannt.
Fehlender Schnee im Winter 2012 hat Unfälle mit Eisplatten bisher verhindert
Doch: Beide Systeme sind nicht weit verbreitet. An der A 3 zum Beispiel sind viele Rastanlagen sehr alt und Gerüste zum Räumen von Eis existieren nicht. Und auch die meisten Lastwagen haben noch kein modernes Airbagsystem unterm Dach. So passieren immer wieder Unfälle mit Eisplatten, die auf die Straße, Autos oder Passanten fallen.
Etwa zehn solcher Unfälle zählt die Autobahnpolizei Wiesbaden pro Winter, auch auf der Autobahn 3. "In diesem Jahr hatten wir Glück, es war ja bisher kein Niederschlag da, der gefrieren könnte", sagt Polizeioberkommissar Andreas Obermahr. Allerdings ist für die kommenden Tage immer mal wieder Schnee angesagt. Die Gefahr vereister Lasterdächer steigt also.
Übrigens müssen auch Autofahrer ihre Dächer von Schnee und Eis freihalten. Da gelten die gleichen Regeln wie beim Laster - herunterfallen darf nichts, sagt Uwe Meier, stellvertretender Pressesprecher der Polizei Limburg-Weilburg. 25 Euro kann es kosten, wenn das Fahrzeug nicht dem Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung entspreche, der einen verkehrssicheren Zustand fordere. Resultiere ein Unfall aus der Nachlässigkeit, steige das Bußgeld auf bis zu 125 Euro und es seien drei Punkte fällig.






















