Der Mediziner hat vor zweieinhalb Jahren einen Schlaganfall erlitten. Anschließend verbrachte er ein halbes Jahr in der Rehabilitation. Als er kurz vor Weihnachten 2009 nach Hause kam, fand das Ehepaar im Briefkasten einen Regressbescheid der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen vor.
Diese hatte einen Regress in Höhe von rund 248 500 Euro für aus ihrer Sicht zu viel verordnete Medikamente beschlossen. Auch für andere Jahre wurden Regresse verhängt, so dass Lührmann sich einer Gesamtforderung aus den Jahren 2005 bis 2007 für verordnete Heil- und Arzneimittel in Höhe von fast 600 000 Euro ausgesetzt sieht. Nun wird eine Erledigung von drei der fünf Verfahren angeboten, wenn der Arzt eine Bankbürgschaft in Höhe von 200 000 Euro vorlegt.
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Gisela Lührmann, die nicht weiß, wie sie das Geld auch nur im Mindesten aufbringen soll, erwartet zudem weitere Regressforderungen für das Jahr 2008 sowie für das erste Halbjahr 2009. Beim Überprüfen der Bücher entdeckte sie, dass ihr Mann in gesunden Tagen bereits seit Jahrzehnten Regresse bezahlt hat. Dafür wurde ihr Wohnhaus in Aßlar beliehen. Mit der Rente, die ihr bleibt, kann sie kaum die jetzigen Kredite bedienen.
Nach einem Schlaganfall ist Eckehard Lührmann ein Pflegefall
Lührmann hat 33 Jahre lang als Hausarzt seine zahlreichen Aßlarer Patienten versorgt. Die heute 59-jährige Ehefrau hat in der Praxis mitgeholfen. Jetzt ist Eckehard Lührmann halbseitig gelähmt, gehbehindert, sprachgestört und die Gedächtnisleistung hat sehr nachgelassen. Desöfteren wird er von Krampfanfällen heimgesucht.
Ehepaar Lührmann lebt im Untergeschoss seines Hauses, dessen Wohnbereich ebenerdig über eine Terrasse zu betreten ist. In die oberen Räume kann der 63-Jährige wegen seines Gesundheitszustandes nicht. Der Familie fehlt das Geld, um sich einen Treppenlift einbauen zu lassen. Bei Erledigungen außer Haus muss Gisela Lührmann ihren Mann im Rollstuhl bewegen. Um ihn mit zu Arztbesuchen oder in die Stadt zu nehmen, wäre sie auf ein Auto angewiesen, in das sie den Rollstuhl hinein schieben könnte. Doch auch hierzu fehlen die Finanzen.
In früheren Jahren hat sie sich bemüht bei Verhandlungen mit den Kassen ihren Mann zu begleiten. Dies wurde ihr verwehrt. Jetzt aber, wo ihr Mann nicht mehr an Verhandlungen teilnehmen oder Geschäfte abschließen kann, soll sie mit dem Familienvermögen für die Regressforderungen aufkommen. Das findet die Arztehefrau ungerecht.
Ihr pflichtet der Vorsitzende des Arztnotrufes Lahn-Dill (kurz ANR), Georg Müller (Albshausen), bei. Er wirft der Prüfungsstelle vor, dass sie nicht früher eingeschritten ist, wenn sie ein eventuelles Fehlverhalten gesehen haben. Lührmann habe kein Geld veruntreut oder Medikamente unrechtmäßig verordnet.
Prüfungsstelle verweist auf laufendes Verfahren mit dem Aßlarer
Der erkrankte Arzt sei aufgrund der Schlaganfall-Folgen nicht in der Lage sich zu rechtfertigen für die Verordnungen, die er für seine Patienten erstellt habe.
Müller sprach sich dafür aus, dass Arzneimittel grundsätzlich nur über Privatrezepte verordnet werden sollten. Dann müssten sich Krankenkassen mit ihren Mitgliedern über die Finanzierung einigen. Ärzte sollten aus den wirtschaftlichen Fragen der Kassen herausgehalten werden.
Das Schicksal Lührmanns rührt die 240 Mitglieder des Arznotrufes. Sie sind nach Angaben von Müller bereit, sich mit einem Spendenbetrag von jeweils 50 Euro an der Tilgung der Forderungen zu beteiligen. Die Eheleute Lührmann sind für diese Unterstützung sehr dankbar. Auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis erfahren sie Solidarität und Hilfe.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen bedauert diesen Vorgang, so die Pressesprecherin Cornelia Kur (Frankfurt) und verurteilt das Vorgehen der Krankenkassen gegen die Ärzte. Sie sprach von einem undurchsichtigen Rabattsystem.
Die Familie hat inzwischen die auf das Medizinrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwältin Rebecca Mohr eingeschaltet und hofft, dass sich die Kassen noch bewegen lassen. Der nächste Termin vor dem Beschwerdeausschuss findet am 16. März statt.
Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen weist darauf hin, dass Familie Lührmann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat. Demnächst werde vor der Beschwerdestelle verhandelt. Während eines laufenden Verfahrens, so der Leiter der Prüfungsstelle, Dr. Michael Knab (Frankfurt) auf Nachfrage dieser Zeitung, könne er sich dazu nicht öffentlich äußern.






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