Schon im Mai sollte das Parlament über die Satzung entscheiden. Schon damals traf die Gemeindevertreter das neue Regelwerk nicht unvorbereitet, denn eine Woche vorher hatte der Finanzausschuss darüber beraten. Allerdings hatte sich damals der Ausschuss mehrheitlich dagegen gestellt.
Dementsprechend wollte auch das Parlament nochmals beraten und verwies die Satzung am 12. Mai zurück in den Ausschuss. Um mögliche offene Punkte zu klären, hatte die Verwaltung dann am 21. Mai die Fraktionen angeschrieben und um deren Fragen gebeten.
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Obwohl keine Fragen im Vorfeld eingegangen waren, wurden für die Finanzausschusssitzung dann zusätzlich Erläuterungen und Berechnungsbeispiele vorbereitet. Das Gremium diskutierte am 16. Juni erneut und befürwortete dieses Mal mehrheitlich die Annahme durch das Parlament. Die Gemeindevertretung tagte am 24. Juni - und verwies das Papier zurück in den Ausschuss.
"Nicht nach Lust und Laune!"
Jetzt sah sich Bürgermeister Martin Kröckel gezwungen, Widerspruch einzulegen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung muss er dies tun, wenn Schaden für die Kommune droht. Dieser entsteht im konkreten Fall, da 277 000 Euro, die als Anliegerbeiträge für Straßenbauten entstehen und bereits im Haushalt eingeplant sind, nicht erhoben werden können. Der Grund: In der derzeit gültigen Satzung sind so genannte Außenbereichsflächen nicht enthalten und damit hätten die betroffenen Bürger gute Chancen, gegen die Bescheide vorzugehen.
Dass diese Regelungen bisher fehlen, geht im Übrigen auf einen Antrag des FDP-Parlamentariers Rolf Keßler zurück, der 2002 einen Antrag zur Herausnahme gestellt hatte und damit eine Mehrheit in der Gemeindevertretung gefunden hatte.
Bei der jüngsten Finanzausschusssitzung am 25. August wurden noch vorhandene Bedenken zerstreut, und der Ausschuss empfahl das Papier mehrheitlich zur Annahme. Wer nun gedacht hatte, dass die Satzung am Mittwoch verabschiedet würde, der irrte. Für die CDU begründete Lothar Fischer die Ablehnung: Den Christdemokraten seien die Regelungen für Wochenendhäuser nicht konkret genug. Und sie befürchten, Besitzer landwirtschaftlicher Flächen würden finanziell zu stark belastet.
Die Folge: Die CDU- und FDP-Abgeordneten sowie zwei von der FWG stimmten dagegen. Unter den Gegnern war auch Günter Würz (FWG), der in der Woche davor als Vorsitzender des Finanzausschusses noch dafür plädiert hatte. Da es außerdem eine Enthaltung gab, reichten die zwölf SPD-Stimmen nicht aus, um die Neufassung anzunehmen.
Parlamentspräsident Jürgen Engel (SPD) fragte irritiert in die Runde, warum die Gegner im Ausschuss keinen Änderungsantrag gestellten hätten, nun aber im Parlament ablehnten. Als es später auch bei der Beratung der neuen Friedhofssatzung trotz vorangegangener Beratung im Ausschuss weitere Änderungsanträge gab, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Werner Spies, er habe "Problem mit der Arbeitskultur und Arbeitsweise des Parlaments": "Wir stimmen doch nicht nach Lust und Laune ab!"
Landet die Sache nun vor Gericht?
Auf Nachfrage sagte Martin Kröckel gestern, dass er das weitere Vorgehen mit dem Städte- und Gemeindebund abklären müsse. Er könne nun eine so genannte Beanstandung formulieren, und die Sache könnte letztendlich sogar vor dem Verwaltungsgericht landen. Daraus entstehende Kosten müssten dann alle Bürger bezahlen, da Gemeindevertreter für ihr Verhalten, das dem Wohl einer Gemeinde zuwider läuft, nicht in Regress genommen werden könnten.
Auf Nachfrage sagte Steffen Schenk, in der Gemeindeverwaltung Sachgebietsleiter Planung und Recht, gestern, dass bezüglich der Straßenbeiträge für Wochenendhäuser alles geregelt sei. Und was möglicherweise betroffene landwirtschaftliche Flächen anbelangt, stellte er eine Beispielrechnung auf: Eine landwirtschaftliche Fläche mit 5000 Quadratmetern - und dies sei im direkten Außenbereich eines Ortes ungewöhnlich groß, so Schenk - werde mit dem Nutzungsfaktor 0,01 belegt. Das führe dazu, dass nur 50 Quadratmeter als Abrechnungsgrundlage dienen. Bei Kosten von fünf bis zehn Euro pro Quadratmeter, belaufe sich die Belastung für den Landwirt dann auf 250 bis 500 Euro.




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