"Ich gebe zu, ich habe es gemacht, aus Dummheit. Es tut mir leid", sagte der Angeklagte vor Gericht. "Ich hatte zu der Zeit Geld- und Drogenprobleme und Angst, meine Familie nicht richtig ernähren zu können, ich war arbeitslos".
Auf die Blüten war die Polizei zufällig gestoßen: Im Juli 2010 war der Angeklagte, der zuvor bereits wegen Drogenbesitzes zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle aufgefallen. Ein Test ergab damals: Der Lahnauer stand unter Drogen. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stießen die Beamten dann auf das Falschgeld. Insgesamt 660 Euro. Einen falschen 50-Euro-Schein hatte der 32-Jährige bereits in Umlauf gebracht, gab der verheiratete Gebäudereiniger vor Gericht zu. "In einer Bäckerei in Dorlar hats funktioniert", erklärte er. Dort habe er Brot gekauft, das Restgeld eingesteckt und sei wieder nach Hause gegangen.
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Die Blüten habe er mit einem "All-in-one-Drucker" hergestellt. Er habe Geldscheine eingescannt, mit ganz normalem Papier ausgedruckt- beidseitig - und mit der Schere zurecht geschnitten. Das Papier habe er "ein bisschen zerknüllt" und mit Lackspray angesprüht. Zunächst hatte er versucht, Geldscheine auszudrucken, aber das sei misslungen. Deshalb seien aber zahlreiche Bilddateien auf seinem Computer gefunden worden.
Bis 2008 sei er selbstständig gewesen, erklärte der dreifache Vater. Die Selbstständigkeit endete aber mit Schulden - alles in allem 30 000 Euro. Diese zahle er in 100-Euro-Raten zurück. Zurzeit sei er "clean", habe nichts mit Drogen zu tun, auch habe er jüngst wieder Arbeit als Hausmeister gefunden, auf 400-Euro-Basis.
"War keine Glanzleistung"
Dass die Geldscheine deutlich professioneller gemacht worden waren als im einem kürzlich in Wetzlar verhandelten Fälschungsfall, betonte Oberstaatsanwalt Uwe Braun. Hier hatte ein 41-Jähriger in Wetzlar äußerst dilettantisch hergestelltes Falschgeld hergestellt, in dem er Vorder- und Rückseite zusammengeklebt und die Seitenränder unsauber ausgeschnitten hatte (wir berichteten).
Auch gebe im aktuellen Fall ein gefälschter Geldschein mit gleicher Seriennummer, der in einer Sparkassen-Filiale in Friedberg aufgetaucht sei, Rätsel auf. Es mache den Anschein, "dass noch mehr Falschgeld in Umlauf ging". Braun beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die "mit viel Augenzudrücken" zur Bewährung auszusetzen sei, sowie eine "deutlich spürbare Auflage" von 400 Arbeitsstunden. Schließlich habe der Angeklagte zur Tatzeit bereits unter Bewährung gestanden.
"Er ist sich bewusst darüber, dass seine Tat keine Glanzleistung war", sagte Rechtsanwalt Andreas Hantschel. Sein Mandat habe "aber nicht professionell agiert".
"Es war eher ein Ausprobieren, aber die Tat war geplant", sagte auch der Vorsitzende Richter Harald Wack, der "mit Hängen und Würgen" die Freiheitsstrafe für vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Zu den 250 Arbeitsstunden muss der Lahnauer sechs Beratungsstunden bei der Suchthilfe sowie sechs negative Drogentests nachweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.






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