Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte das Gericht drei Anträge des Verteidigers des Zahnarztes, des Kölner Anwalts Karsten Fehn, auf Einholung weiterer Gutachten von Fachmedizinern zurückgewiesen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die bestellten Sachverständigen ihre Gutachten erstatten und diese geeignet seien, den Richtern ausreichende Sachkenntnis zu vermitteln.
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Praxispersonal vernommen
Im späteren Verlauf der immer wieder unterbrochenen Verhandlung wurde mit der Vernehmung des Praxispersonals begonnen. Das Gericht will die Abläufe in der Praxis erfahren und möglichst auch feststellen, was sich am 17. Oktober 2007 in der Limburger Praxis zugetragen hat. Das Kind mit dem Gendefekt Williams-Beuren-Syndrom war nach dem Ziehen zweier Milchzähne nicht mehr aus der Narkose erwacht und sieben Tage später verstorben.
Der aufwändige Ärzteprozess, an dem allein neun Sachverständige, Ärzte, Chefärzte, Professoren beteiligt sind, wird am 14. Februar fortgesetzt. Die angeklagten Ärzte wollen dem Gericht ihre Unschuld beweisen und Freisprüche erreichen.






















