Nach einer Hirschjagd im September 2010 hatte sich der junge Jäger betrunken hinter das Steuer seines Autos gesetzt und in der Gemarkung Kröffelbach einen Unfall verursacht. "Das war ein teurer Hirsch", war das Resümee von Richter Dr. Klaus Krekel zu den Vorkommnissen in der Septembernacht 2010. Neben der Geldstrafe kommen die Gerichts- und Anwaltskosten sowie der Mehraufwand für den bereits sieben Monate bestehenden Führerscheinverlust hinzu.
Die Kosten für den mit seinem Geländewagen gerammten Anhänger in Höhe von 3250 Euro hatte er bereits dem geschädigten Landwirt erstattet.
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"Nach sechs aufeinander folgenden morgendlichen und abendlichen Ansitzjagden war ich ziemlich erschöpft, aber froh über den Abschuss meines ersten Hirsches", berichtete der Jäger. Nach einem "Tottrinken" des "Geweihten" mit Weizenbier auf der Jagdhütte hatte er sich nach Mitternacht hinter das Steuer seines Autos gesetzt und die Heimfahrt angetreten. Nach kurzer Fahrtstrecke kam das Auto zwischen Brandoberndorf und Kröffelbach von der Fahrbahn ab und stieß gegen den unweit der Landstraße entfernt stehenden Anhänger. Eine stark blutende Kopfplatzwunde und ein leerer Handyakku sollen dazu geführt haben, dass er die Unfallstelle ohne Benachrichtigung der Polizei verließ und die Heimfahrt fortsetzte.
Richter rügt Zeugen
Seine Mutter entdeckte ihn dann im Treppenhaus und verständigte den Notarzt. "Von einem Unfall war keine Rede", so die Mutter im Zeugenstand. Während der ärztlichen Versorgung hatte sie gemeinsam mit ihrer Tochter und der Freundin des Angeklagten - angeblich unaufgefordert - das demolierte Auto in einen Nachbarort verfrachtet, aus Platzmangel und wegen der Nachbarn.
Die Polizei hatte der Angeklagte erst zehn Stunden später informiert. Das Gericht zeigte Milde, stellte die Unfallflucht im Hinblick auf die bewiesene und eingeräumte Trunkenheitsfahrt (mindestens 1,35 Promille Blutalkoholkonzentration) ein, setzte aber eine weitere Führerscheinsperre von sechs Monaten für den Techniker fest.
Deutliche Worte fand Richter Krekel für die drei "Entlastungszeugen" aus dem Umfeld des Angeklagten, die an dem Beiseiteschaffen des Geländewagens beteiligt waren. "Sie sind haarscharf an einer Bestrafung wegen Strafvereitelung vorbeigeschrammt", so sein Kommentar zu der äußerst zweifelhaften Geschichte.




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