"Sie schaden sich alle nur selbst"

Streit zwischen Ober- und Chefarzt der Kinderkardiologie in Marburg eskaliert vor dem Arbeitsgericht
Hat die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht den Konflikt vorerst beigelegt? (Foto: Engelhardt)
Hat die Güteverhandlung vor dem ... | Foto: mittelhessen.de

Aktennotiz bringt Abmahnung ein

Dieser veranlasste, dass der Oberarzt abgemahnt wurde. Worauf der dagegen klagte und sich am Freitag mit Vertretern des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Gießen traf.

Der Vorfall am 27. April war nicht der erste dieser Art. Seit Februar 1991 arbeitet der heute 59-jährige Kardiologe für das Klinikum in Marburg. Und seit 2006 - dem Jahr, in dem die Rhön Klinikum AG das Uni-Klinikum mit seinen Einrichtungen in Marburg und Gießen übernommen hat - ist der Konflikt zwischen ihm und dem Chefarzt der Kinderkardiologie aktenkundig.

Im Fall eines so genannten persistierenden Ductus arteriosus (siehe Info-Kasten) gebe er Empfehlungen zur Behandlung ab, erklärte der Oberarzt. Nach einigen Auseinandersetzungen mit dem Chefarzt werde sein Rat jedoch häufig ignoriert. Aus Angst um den kleinen Patienten habe er sich schließlich im April zu der kritischen Notiz hinreißen lassen, was die UKGM als unkollegiales Verhalten wertet. Der Oberarzt sei zu Loyalität und Diskretion verpflichtet.

"Das Land Hessen müsste verklagt werden", stellte der Anwalt der Klinikumsseite zudem fest. Denn formal sei der Oberarzt beim Land angestellt und nicht bei Rhön. Hessen habe die Personalangelegenheiten jedoch auf das UKGM übertragen.

Zwar bestehe kein Zweifel an der Kompetenz des Oberarztes, und jeder der 4200 Mitarbeiter dürfe seine Meinung äußern, meinte der Jurist: "Aber warum wurde der Weg über eine Notiz beschritten?"

Der UKGM-Personalreferent stimmte zu: Ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt oder der Klinikleitung sei möglich gewesen. Der Chefarzt sei derartigen Unterhaltungen ausgewichen, hielt der Oberarzt dagegen.

Im Übrigen sei durch seine Aktennotiz niemand persönlich beleidigt worden, zumal kein Name genannt wurde. Er habe lediglich seine Kritik an der Behandlung des Babys ausdrücken wollen, das seiner Einschätzung nach nur mit Glück überlebt habe, befand der 59-jährige Facharzt.

Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle drängte beide Seiten zu einer Einigung während der Güteverhandlung: Eine weitere öffentliche Verhandlung des Konflikts könne negative Folgen für den Ruf des UKGM haben. "Sie führen eine Schlacht und schaden sich alle nur selbst", warnte er.

Gespräch soll Zukunft klären

Letztlich einigten sich die Kontrahenten gütlich. Der Oberarzt kündigte an, sich beim Chefarzt für seine Wortwahl zu entschuldigen, worauf die Klinikumsleitung die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen wird.

Zudem wird diese an einem weiteren Gespräch zwischen beiden Medizinern teilnehmen, um über deren weitere Zusammenarbeit zu verhandeln. Rühle erklärte: "Das ist ein positives Signal an alle Klinikumsmitarbeiter."

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Dokument erstellt am 04.09.2012 um 09:06:29 Uhr
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