Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen sie künftig wählen, ob sie bei ihrem Arbeitgeber, der Rhön-Klinikum AG, bleiben oder zum Land zurückkehren wollen. Der Gesetzentwurf soll bei den Plenarsitzungen kommende Woche in Wiesbaden endgültig verabschiedet werden.
Das Land sei bemüht, für jeden einzelnen die "bestmögliche Lösung" zu finden, sagte der Sprecher des Wissenschaftsministeriums am Mittwoch. Wie diese genau aussehe, hänge unter anderem davon ab, wie viele Beschäftigte in den Landesdienst wechseln wollen. Das wisse man derzeit aber noch nicht. Kündigungen könnten weder völlig ausgeschlossen werden noch seien sie auf jeden Fall zu erwarten.
Nach Angaben des Sprechers haben knapp 3800 der rund 9700 Klinik-Mitarbeiter die Möglichkeit, wieder Landesangestellte zu werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes hätten sie ein halbes Jahr Zeit, sich zu entscheiden. "Wir wissen derzeit nicht, ob es die Hälfte sein wird, zehn oder 80 Prozent, davon hängt aber das weitere Prozedere ab."
Beim umstrittenen Verkauf des mittelhessischen Universitätsklinikums im Jahr 2006 waren die Arbeitsverträge automatisch auf den neuen privaten Betreiber übertragen worden. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe beanstandeten im Januar die Regelung und die Landesregierung musste nachbessern. Der Gesetzentwurf räumt den Beschäftigten des Klinikums nun das Recht ein, wieder Angestellte des Landes zu werden, wenn sie es wünschen.










