Gerichtshof: Woolit muss weg

Die "Woolit"-Produktion ist bis ... | Foto: Archiv/Gross

Der Verwaltungsgerichtshof kam zu der Auffassung, dass Woolit schon immer nur Abfall mit gefährlichen Inhaltsstoffen war, der zu beseitigen oder zu verwerten ist. Die Abfall-Eigenschaft ende erst mit der Verbrennung, hieß es.

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Dokument erstellt am 09.10.2012 um 16:49:00 Uhr
Letzte Änderung am 10.10.2012 um 19:51:19 Uhr
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Kommentare (5)
Nehmen wir mal den Satz außeinander von der Redaktion
Zitat "Der Verwaltungsgerichtshof kam zu der Auffassung, dass Woolit schon immer nur Abfall mit gefährlichen Inhaltsstoffen war, der zu beseitigen oder zu verwerten mehr
ist." Zitat Ende

Ja Abfall oder Verwerten, wo ist hier die Aussage ?
Grüße an Tiefenbach oder an den Texter dieses sinnlosen Kommentares

Zitat "Die Abfall-Eigenschaft ende erst mit der Verbrennung, hieß es."
Ja mal eine Frage ìst es `Abfall oder nicht`

Wer sagt mir das bitte mal jetzt
Ick habe nen angefangenen Hauptschulabschluss und binne total desorientiert, werde auf meinem fünften Bildungsweg alles nachholen
Ich hatte schon an der Gerechtigkeit in diesem Lande gezweifelt. Endlich kommt Woolrec nicht mehr mit allem durch, wenn sie nur mit vielen Klagen um sich werfen. Woolit war schon immer Müll und das haben wir jetzt auch mehr
schwarz auf weiß!!!!!!!! Das schlimme daran ist nur, dass wir schon 10 Jahre mit dieser Gefahr leben mußten. Mit einer Gefahr die man hätte vermeiden können, hätte RP nicht so blind gehandelt.
Das ist der Hammer: das Verwaltungsgericht hat heute ganz lapidar festgestellt, dass es sich nach Europäischem Recht bei Woolit immer um Abfall gehandelt habe - entgegen der "Annahme des Regierungspräsidiums Gießen", mehr
die eine als "Produktanerkennungsbescheid" bezeichnete Einstufung traf.

Diese Produktanerkennung war über 10 Jahre die wesentliche Geschäftsgrundlage für Woolrec, auf dieser Basis durfte die Firma so tun als sei ihr gefährlicher Abfall ein "Produkt". Der Abfall durfte damit auf abenteuerliche Weise hergestellt und in der Welt herumkutschiert werden wie frische Brötchen. Die Ziegeleien haben ein angebliches Produkt in die Ziegel eingemischt, und jetzt stellt sich heraus: das war gefährlicher Abfall.

Wie konnten die angeblichen Experten des Regierungspräsidiums zu einer solch fatal falschen Entscheidung kommen? Wenn man an die möglichen Konsequenzen dieser Fehlentscheidung für die Menschen in Tiefenbach und überall in Deutschland (Ziegelhausbauer) denkt wird es einem ganz schlecht.
Ein Zitat:

"Die Behörden, darunter auch das Hessische Umweltministerium, standen dem Verfahren außerordentlich positiv gegenüber und unterstützten das Vorhaben nachhaltig, so Edwin Fritsch und Prof. Gäth mehr
übereinstimmend."
(Pressemitteilung Uni Gießen, 2004).

Unterstützung für die Firma und den Gutachter, Krebsgefahr für die Bürger.
Das ist so unfassbar, das macht uns so wütend und traurig.
Wer hat an die Tiefenbacher Kinder gedacht??
schon an anderer stelle gepostet leider wech :
ja merkwürden alle älteren postings sind wech, liegt wohl am schlechten server der redaktion ? oder es wird wieder mal zensiert (lebe nicht von 1933 an).
aber welche logik mehr
besteht darin, ein asbestdach abzudecken und alle tragen schutzkleidung
und ich als passant stehe vor einem schild am haus "Vorsicht Asbest" ? hallooooo ?
Alle benutzen Chemie und sonstiges ! bauschaum, diese dosen sind sondermüll, wer bringt sie zurück ?, Leuchtstofflampen, energiesparlampen ... ich zähle nicht alles auf, die liste ist beliebig erweiterbar alles sondermüll und landet im hausmüll.
Wer sagt mir das er diesen sondermüll richtig und auch fachgerecht entsorgt hat, wie gesagt liste beliebig erweiterbar.
Ich möchte mal sehen ob Herr Lars Witteck seinen müll immer fachgerecht entsorgte ? Ich habe meine meinung dazu und das ist dieser text.
noch haben wir diese freie meinungsaußerung ind der BRD.

Grundgesetz :

Artikel 5 Grundgesetz

Aktuell
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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