
40 000 gerichtliche Genehmigungen zur Fixierung wurden 1998 bundesweit erteilt; gut zehn Jahre später liegt die Zahl bei 100 000, berichtet der Leiter der Betreuungsbehörde des Kreises, Norbert Schmidt. Mit der demografischen Entwicklung allein sei der Zuwachs nicht zu erklären. Schmidt verweist vielmehr auf Haftungsängste in Pflegeheimen. Viele Heime wähnten sich juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie sturzgefährdete Bewohner fixieren. Auch Betreuungsgerichte sähen oft keine Alternative zur Fixierung. "Daraus hat sich fast ein Automatismus entwickelt", sagt Schmidt.

Mehr als 400 Anträge auf Fixierung sind 2011 beim Amtsgericht Wetzlar eingegangen, erklärt Betreuungsrichter Thomas Otto. Zwar werde jeder Einzelfall geprüft. Schließlich gehe es um freiheitsentziehende Maßnahmen. Aber schätzungsweise drei Viertel der Anträge würden genehmigt. Otto selbst kritisiert, dass bei der Genehmigung pflegerischen Aspekte bisher zu wenig berücksichtig würden.
Glücklich sei mit der Fixierung meist niemand - auch die Pflegekräfte nicht, sagen Otto und Schmidt. Bisher gelte die Fixierung aber oft als alternativlos - obwohl sie keineswegs Sicherheit bringe. Häufige Folgen seien, dass Patienten sich wund liegen, Muskelmasse verlieren oder beim Versuch, sich zu befreien, Verletzungen erleiden. Davon abgesehen sei die Fixierung ein Eingriff in die persönliche Freiheit.
Die Frage, ob Fixierung wirklich nötig ist, habe schließlich ein Betreuungsrichter aus Garmisch-Partenkirchen aufgeworfen und so den Anstoß zum neuen Ansatz, dem "Werdenfelser Weg" - benannt nach dem Werdenfelser Land - gegeben. Den wollen nun auch die Wetzlarer Betreuungsrichter und die Kreis-Betreuungsbehörde gehen. Wetzlar sei mit dem Projekt Vorreiter in Hessen, so Otto und Schmidt. Das Projekt, für das Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die Schirmherrschaft hat, sei bisher nur im Kreis Hersfeld-Rothenburg eingeführt.
Wie der "Werdenfelser Weg" in der Praxis aussieht, haben Gericht und Kreis jetzt bei einer Fortbildung 80 Teilnehmern, darunter viele Heimleiter, vorgestellt. Zentral und neu definiert sei die Rolle des unabhängigen Verfahrenspflegers, erklärt Betreuungsrichter Otto.
n Würde alter Menschen achten und zugleich mehr Rechtssicherheit für Heime schaffen
Bisher habe das Betreuungsgericht bei Fixierungsanträgen zum Beispiel Anwälte als Verfahrenspfleger beauftragt. Der "Werdenfelser Weg" sehe hingegen vor, dass Verfahrenspfleger neben einer speziellen Schulung pflegerische Kenntnisse - etwa die einer Krankenschwester - mitbringen müssen. Ihre Aufgabe sei es, im Gespräch mit allen Beteiligten - Heim, Arzt, Angehörigen - Alternativen zur Fixierung zu suchen und dem Richter, der letztlich die Fixierung genehmigt oder ablehnt, weiterzugeben.
Kreativität sei wichtig, um für jeden Einzelfall praxistaugliche Lösungen zu finden, sagt Schmidt. Wie das aussehen kann, erzählen Ursula Werner und Sabine Heuers-Hohenbild, die ersten nach dem "Werdenfelser Weg" zertifizierten Verfahrenspflegerinnen im Kreis. So könnten Niederflurbetten eine Alternative zum Bettgitter sein, wenn die Gefahr besteht, dass ein Mensch aus dem Bett fällt, erklärt Heuers-Hohenbild. Das Niederflurbett sei sehr niedrig, das Verletzungsrisiko somit minimiert. Auch Sensormatten, die den Pflegekräften ein Signal geben, wenn der alte Mensch aus dem Bett kletttert, seien eine Möglichkeit.
Beispiel für eine individuelle Lösung sei ein alter, gebrechlicher Mann mit großem Bewegungsdrang. Statt ihn zu fixieren, sei er mit Schutzhelm und Protektoren gegen Sturzverletzungen gesichert worden. Auch ein "Gehfrei", eine Art Laufgitter auf Rollen, könne einem andernfalls fixierten Menschen Bewegungsfreiheit verschaffen. "Die Idee ist, dem Betroffenen Freiheit zu lassen, ihn aber so gut wie möglich zu schützen", sagt Heuers-Hohenbild.
"Oft haben Pflegekräfte in den Heimen viele Ideen, wie Fixierungen vermieden werden können", sagt Verfahrenspflegerin Weber. Bisher scheitere die Umsetzung aber an den Haftungsängsten der Heime. Gerade hier greife der "Werdenfelser Weg", sagt Richter Otto. Denn wenn der Betreuungsrichter künftig eine Fixierung ablehnt und dabei auf die Sensormatte als Alternative verweist, bringe das den Heimen Rechtssicherheit. Umgekehrt gelte aber auch: Wenn ein Heim die Anschaffungskosten für die Sensormatte scheue, sei das kein Grund, eine Fixierung zu genehmigen.
Der "Werdenfelser Weg" werde zum Umdenken und zu einer anderen Ausstattung der Pflegeheime führen, erwartet Otto. Und: Zwischen den Heimen könnte mehr Wettbewerb entstehen. Im Vorteil, so der Betreuungsrichter, dürften dabei die Heime sein, die anstreben, ohne Fixierungen auszukommen.
n Infos bei der Betreuungsbehörde des Kreises (Abteilung Gesundheit, Sozialer Dienst), & (0 64 41) 4 07 16 13.







Kommentare (0)














