
Am Ende der Verhandlung war allen klar, dass sowohl die Tat als auch die Nachbereitung von großen Emotionen geprägt waren. Täter und Opfer hatten übereinstimmend von einem Geschehen berichtet, bei dem beide Beteiligten nicht gerade zimperlich miteinander umgegangen waren.
Unstrittig war, dass es am Abend des 25. September vergangenen Jahres zu einem Streit gekommen war, weil die Frau nicht einverstanden damit war, wie ihr Lebensgefährte mit ihrer Tochter umgeht. Er sei einfach zu streng zu ihr gewesen, und es habe ständig Hausarrest gegeben. An diesem Abend, so die Zeugin, habe das Kind am Tisch gespielt und sei von dem genervten Mann in ihr Zimmer geschickt worden, da habe es ihr gereicht und sie habe ihn angeschrien.
Der Angeklagte gestand, die Frau im Verlaufe des Streits an den Haaren gezogen zu haben. Sie sei anschließend eine Zeit im Kinderzimmer verschwunden. Als sie hinaus gekommen sei, habe sie ihn mit der Aussage konfrontiert: "Deinen Bastard werde ich nicht auf die Welt bringen." Sie gab vor, habe bereits Tabletten genommen zu haben und nicht zu wissen, ob das Kind noch lebe. Er habe sie darauf hart angefasst und geschüttelt. Schließlich habe auch er gesagt, dass sie am kommenden Morgen einen Abtreibungstermin sollten.
n Klägerin wirft dem Mann vor, sie mit dem Messer bedroht zu haben
Später habe er im Schlafzimmer seine Sachen gepackt. Dabei sei es erneut zu Handgreiflichkeiten gekommen. Im gesamten Verlauf habe auch die Frau ihn attackiert, bevor er letztendlich gegangen sei. Er habe nur geschubst, geschlagen und getreten habe er nicht. Lediglich der Wohnzimmertisch, auf den er vor Wut eingetreten habe, habe dann die Frau getroffen, die wiederum betonte, sie sei direkt an den Oberschenkel getreten worden. "Dass es soweit gekommen ist tut mir leid", betonte der Angeklagte , was Richter Dirk Schauß später zu seinen Gunsten als aufrichtige Reue wertete, ebenso, dass es seither zu keinem Kontakt mehr gekommen ist.
Allerdings glaubte der Richter weiteren Anschuldigungen der Frau, die der Angeklagte bestritt. Wie die 26-Jährige berichtete, habe der Mann zunächst gesagt, er wolle, dass das Kind abgetrieben werde. Erst als sie die erfundene Geschichte mit den Tabletten erzählt habe, hätte er ihr gedroht, sie umzubringen, sollte dem Fötus etwas zugestoßen sein. Letztendlich habe er sogar ein Küchenmesser geholt und damit gedroht. Sie habe zu ihm gesagt, er sei kein Mann, wenn er eine schwangere Frau mit einem Messer bedrohe.
Wie der Verteidiger mutmaßte, könne sich die Frau die Situation mit dem Messer ausgedacht haben. Das Gericht befand die Aussage der Frau jedoch als glaubhaft. Es sei ihr Recht, eine Strafe zu wollen, wenn sie Anzeige erstatte. Und anders als in anderen Fällen gehe es ihr nicht darum, ein möglichst hohes Schmerzensgeld zu erhalten, wie sie betonte. Mit 90 Tagessätzen blieb Schauß 20 unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dies sei nämlich die Grenze, bevor ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erforderlich sei, erläuterte der Richter, und er wolle dem Mann bei seinem beruflichen Werdegang keine Steine in den Weg legen.







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