Den Eilantrag hatten die BI "Stoppt die Landesgartenschau" und die Stadtverordnete Koch-Michel gestern kurz vor 16 Uhr gestellt, wie das Verwaltungsgericht Gießen mitteilte. Erreichen wollten sie damit, dass sämtliche Maßnahmen, die dem Bürgerbegehren zuwiderlaufen, vorläufig unterbleiben. Das betrifft auch die Baumfällarbeiten und Kreditaufnahmen.
Das Gericht hat die Stadt Gießen bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Eilantrag verpflichtet, die Baumfällarbeiten und weitere Maßnahmen zu unterlassen. Um endgültig entscheiden zu können, brauche das Gericht mehr Zeit und Einblick in die im Zusammenhang mit der Landesgartenschau gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Insbesondere die umstrittene Frage, ob das von der BI angestrebte Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau und die damit verbundenen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung rechtens ist, könne nur anhand des Wortlauts der entsprechenden Beschlüsse geprüft und entschieden werden, so das Gericht.
Hintergrund ist, dass die Stadt Gießen und der Städte- und Gemeindebund der Auffassung sind, dass das Bürgerbegehren zur Verhinderung von Baumfällungen und Kreditafunahmen nicht rechtens sei. Es beziehe sich auf Beschlüsse der Stadtverordneten, die bereits 2008 beziehungsweise im September 2011 getroffen wurden. Die Fristen für Bürgerbegehren zu diesen Beschlüssen seien aber bereits abgelaufen.
Dieser Auffassung schloss sich gestern Abend auch mit 48 von 52 Abgeordneten eine deutliche Mehrheit des Gießener Parlaments an. Sie erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig. Gegen diesen Beschluss bestehe für die BI die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, teilte der Magistrat der Stadt gestern mit. Zum vorläufigen Baustopp durch das Verwaltungsgericht erklärte der Magistrat, dass die Stadt baldmöglichst mit den Arbeiten für die Landesgartenschau in der Gießener Wieseckaue beginnen wolle, "um dem Artenschutz zu entsprechen und weitere kostenträchtige Verzögerungen zu vermeiden.
Die BI selbst teilte gestern Abend bei ihrer Demo mit, dass sie 5000 Unterschriften gesammelt habe, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. BI-Sprecherin Martina Lennartz sagte, die Bürger hätten deutlich gemacht, dass sie nicht möchten, dass die Natur zerstört, 170 Bäume gefällt und für die Schau auch noch Schulden gemacht würden. Zur Frage, ob das Bürgerbegehren rechtens ist, sagte Lennartz, die Stadt verschanze sich hinter Fristen, die die BI gar nicht einhalten hätte können, da Tatsachen wie die Baumfällungen nicht rechtzeitig veröffentlicht worden seien. Auch mit einer Ablehnung des Bürgerbegehrens werde der Protest nicht zu Ende sein.
Filmen im Parlament?
Diskussionen gab es gestern Abend, als unser Videoreporter in der öffentlichen Sitzung der Gießener Stadtverordneten für den Internetauftritt dieser Zeitung filmen wollte. Stadtverordnetenvorsteher Egon Fritz teilte mit, dass einige Abgeordnete das nicht wünschten. Nachdem der Videoreporter auf die Pressefreiheit verwiesen hatte, wurde ihm mitgeteilt, Fotos seien erlaubt. Ob auch Filmen im Parlament zulässig sei, müsse in Gießen erst noch diskutiert werden. (tna)






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