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Rat und Hilfe für Hinterbliebene

Kummer, Schmerz und Verzweiflung: Der Verlust eines geliebten Menschen löst viele Gefühle aus. Noch dazu müssen sich die Hinterbliebenen neuen Herausforderungen stellen, ganz praktisch "funktionieren", weil es viel zu klären und zu organisieren gibt. Noch dazu muss alles innerhalb weniger Tage bewältigt werden.
Eine große Hilfe dabei sind Bestattungsunternehmen. Sie verfügen über die Erfahrung und das Wissen, um die Trauernden zu entlasten. Aber vor allem Verwandte, Freunde und Bekannte oder Seelsorger sollten um Hilfe gebeten werden. Sie können den Trauernden zur Seite stehen. Man fühlt sich nicht allein, sondern kann Trauer und Aufgaben gemeinsam bewältigen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte kurz erläutert und zusammengefasst:


- Als erstes muss der Haus- oder ein Notarzt vom Tod eines Menschen verständigt werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen. Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim stirbt, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes, der die notwendigen Papiere ausstellt.
- War der Verstorbene alleinstehend, sollten elektrische Geräte und die Heizung abgeschaltet werden.

- "Leichen sind frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach dem Eintritt des Todes zu bestatten", heißt es im hessischen Bestattungsrecht. Dafür wird eine Sterbe-Urkunde vom Standesamt benötigt. Dieses muss spätestens am Tag nach dem Todesfall über das Ableben des Angehörigen informiert werden. Dazu sind der Totenschein, der Personalausweis, eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen. Von der Sterbe-Urkunde werden mehrere Kopien benötigt - in der Regel kümmert sich das Bestattungsunternehmen um derartige Behördengänge. Auch die Versicherung des Toten muss eventuell informiert werden. Das ist in der Lebens- und Unfallversicherung geregelt.


- Manche Hinterbliebene möchten etwas Zeit mit dem Toten verbringen, um sich zu verabschieden. Dies ist manchmal dort möglich, wo der Tod eingetreten ist (zu Hause, im Krankenhaus). Wenn das nicht möglich ist, wird der Bestatter den Leichnam aufbahren lassen, nachdem er ihn abgeholt hat.


- Grundsätzlich sind Bestattungsunternehmen die Ansprechpartner in allen Fragen zur Beerdigung. Vertrauensvolle Bestatter agieren im Hintergrund und nehmen ihren Kunden lästige Organisationen ab, die häufig in einer Trauerphase kaum zu bewältigen sind. Dabei gehen sie indivduell auf die Anforderungen und Wünsche der Hinterbliebenen ein. Manche Menschen finden beispielsweise Kraft darin, Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Und auch die Gestaltung einer Trauerfeier ist etwas sehr Persönliches und Einmaliges. Das Bestattungsunternehmen bespricht sämtliche Schritte mit den Hinterbliebenen. Dazu gehören auch Dinge wie die Kleidung, die der Verstorbene tragen soll, oder welche Musik zur Trauerzeremonie gespielt werden soll. Der Termin der Bestattung ist bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung auszumachen.


- Damit Bekannte und entfernte Verwandte rechtzeitig auf die Bestattung aufmerksam gemacht werden, empfiehlt es sich, die Traueranzeige spätestens ein bis zwei Tage vor der Beerdigung aufzugeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass Traueranzeigen nur von Bestattern aufgegeben werden können. Für eine Beratung kontaktieren Sie uns bitte unter der 0 64 41 / 95 91 24 (- 1 26) oder übermitteln uns Ihren Anzeigenauftrag per Mail an: anzeigen@mittelhessen.de


- Im Unterschied zur Traueranzeige wird der Trauerbrief direkt an Bekannte des Verstorbenen geschickt. Er enthält im Prinzip dieselben Elemente wie die Traueranzeige, kann aber persönlicher formuliert werden und inhaltlich länger sein. Ein Trauerbrief besteht im Allgemeinen aus folgenden Elementen: Einleitendes Zitat oder Spruch aus der Bibel (Vorschläge dazu finden Sie hier!!!!!!); persönliche Anrede; Informationen über den Todesfall und Bekundung der eigenen Trauer, z.B.: "In Liebe und Dankbarkeit/Nach langer,schwerer Krankheit nehmen wir Abschied von..."; Vor- und Nachnamen des/der Verstorbenen; Geburts- und Sterbenamen des/der Verstorbenen; Angaben zu Mitgliedschaften und Auszeichnungen; Einladung sowie Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Ablauf der Beisetzung und gegebenenfalls des anschließenden Trauermahls; gegebenenfalls Hinweis auf besonderen Wunsch der Angehörigen, z.B.: "Von Beileidsbekundungen am Grab bitten wir Abstand zu nehmen".


- Die klassischen Bestattungsformen sind die Erdbestattung und die Urnenbestattung. Erstere ist nur auf einem Friedhof möglich, Urnen können in einigen Fällen auch in speziellen Urnengräbern oder -wänden bestattet werden. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Wünsche geäußert oder Details zur Bestattung hinterlassen hat, ist von einer Grabbestattung auszugehen.


- Die Kleidung ist nicht mehr zwingend schwarz, es sollten jedoch dunkle oder gedeckte Farben gewählt werden.


- Für viele Menschen ist die Beileidsbekundung eine unangenehme Sache. Sie sorgen sich, möglicherweise nicht die richtigen Worte zu finden. Dabei sollte man daran denken, dass es in einer Trauersituation keine richtigen oder falschen Worte gibt. Sicher ist eine Beerdigung nicht der geeignete Ort für eine Rede. Aber wer in kurzen Worten seine Anteilnahme zum Ausdruck bringt, zeigt damit seine Anteilnahme. Ein einfaches "herzliches Beileid" genügt dazu, ein mitfühlender Blick oder ein Händedruck reichen aber auch.


- Die Trauerfeier soll dazu dienen, im Kreise der Hinterbliebenen gemeinsam des Toten zu gedenken. Daher wird kein aufwändiges Festmahl ausgerichtet, sondern stattdessen einfache Gerichte serviert. Häufig gibt es nur etwas Kuchen und Kaffee in einer örtlichen Gaststätte.


- Nach der Beerdigung sollten sich die Hinterbliebenen Gedanken über die Grabgestaltung machen. Während der Beerdigung wird das Grab meist mit einem schlichten Holzkreuz versehen, auf dem der Name des Verstorbenen steht. Nach einiger Zeit sollten die Trauerkränze entfernt werden, die die Trauergäste hinterlassen haben. Dann kann das Grab mit Blumen geschmückt werden. Die eigentliche Grabgestaltung erfolgt, nachdem sich die Graberde abgesetzt hat - also ein bis zwei Jahre nach der Beisetzung. In der Regel kümmern sich Steinmetz-Unternehmen um die Gestaltung eines Grabsteins oder einer Grabplatte. Häufig sind bei der Auswahl örtliche Gegebenheiten oder kommunale Vorgaben zu beachten. Auch dabei ist der Steinmetz der richtige Ansprechpartner.


- Nach der Trauerfeier wird es für die Hinterbliebenen etwas ruhiger. Sie kommen zur Besinnung, manche beginnen bereits, das Geschehen zu verarbeiten. Doch gibt es vielfach noch einiges zu tun: Jeder Mensch ist bei Behörden registriert, war vielleicht Mitglied in einem Verein, hatte Zeitschriften abonniert, bezog Strom und Gas, hatte Verträge und ähnliches. Laufende Zahlungen müssen storniert werden, Haustiere und Zimmerpflanzen brauchen neue Besitzer. War der Verstorbene alleinstehend, müssen sich die Angehörigen um all diese Dinge kümmern. Auch an einen Nachsendeauftrag für die Post, eventuell den Mietvertrag oder Versicherungen sollten sie denken. Kurz: Die komplette Auflösung eines Haushalts braucht etwas Zeit.


- Am Ende sollte auch nicht vergessen werden, all jenen Dank zu sagen, die den Hinterbliebenen in den schweren Stunden des Abschieds tröstend zur Seite gestanden haben. Zur Struktur: In der Einleitung einer Danksagung kann ein Sinnspruch (!!!!!!!!!), Bibelzitat oder ein persönlicher Vers stehen; es folgt der Name des Verstorbenen (wahlweise wiederum mit Lebensdaten und Geburtsname); dann folgen die Dankesworte, die wie folgt aussehen können: "Für alle Zeichen der Anteilnahme sagen wir herzlichen Dank"; es folgt die Nennung des Namen des/der Hinterbliebenen; zuletzt werden Ort, Monat und Jahr genannt.