Das Alzeyer Bali-Kino hatte mit einem Straßenverkauf von Popcorn für heimische Kinostimmung bei Filmfans gesorgt – das Ordnungsamt hat die Aktion jetzt verboten.
ALZEY. Aufgrund eines Verbots durch das Ordnungsamt wird das Bali-Kino ab sofort keinen Verkauf von Gutscheinen, Getränken und Snacks in seinen Räumlichkeiten mehr anbieten. Grundlage des Verbots ist die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ des Landes Rheinland-Pfalz. Da es sich nicht um Lebensmittel des alltäglichen Bedarfs handele, sei ein Straßenverkauf nicht möglich, erklärt Luise Hussung, Mitarbeiterin im Büro von Landrat Heiko Sippel. Man habe zwar Verständnis für diese schöne Idee, aber das Kontaktverbot stelle eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie dar.
Allerdings dürfe das Bali, wie andere Geschäfte auch, einen Lieferservice für seine Produkte anbieten. Inhaber Claus Hadenfeldt zeigt sich verständnisvoll und arbeitet daran, einen entsprechenden Service aufzubauen. Aktuell fehle es aber noch an Lieferpersonal, erklärt der Kinochef.
Ob dem Lichtspielhaus eine Strafe wegen des Verstoßes droht, ist noch unklar. Die Ordnungsbehörde kann im Rahmen der Verordnung nach pflichtgemäßem Ermessen selbst entscheiden, ob der Verstoß mit einem Bußgeld geahndet wird.