Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich künftig testen lassen. Beim Darmstädter Gesundheitsamt haben sich bisher 400 Reisende gemeldet.
DARMSTADT. Urlauber, die aus Risikogebieten mit hohen Corona-Fallzahlen heimkehren, müssen sich künftig testen lassen. Eine entsprechende Testpflicht soll in dieser Woche auf Anordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Kraft treten. Derzeit stehen rund 140 Länder auf der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts, darunter Luxemburg, die spanischen Regionen ten Aragón, Katalonien und Navarra, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Türkei und Ägypten.
Bund übernimmt Kosten
Die Kosten für die Tests übernimmt künftig der Bund, unabhängig davon, ob Reisende aus einem Risikogebiet oder einem anderen Land zurückkehren. Seit 1. August kann sich dem Bundesgesundheitsamt zufolge jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, binnen 72 Stunden kostenlos beim Gesundheitsamt oder einem niedergelassenen Arzt auf Corona testen lassen. Auch die Kosten für einen Wiederholungstest wenige Tage später sollen übernommen werden. Bisher hatten Urlauber, die aus einem Risikogebiet heimkehrten, die Pflicht, sich 14 Tage zuhause in Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Ausgenommen davon waren nur Urlauber, die innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf Corona getestet worden waren und ein entsprechendes ärztliches Attest nachweisen konnten.
Das Gesundheitsamt in Darmstadt teilte auf Nachfrage mit, dass sich bisher rund 400 Urlaubsrückkehrer bei der Behörde gemeldet hätten. Personen, die in Quarantäne seien, würden nahezu täglich kontaktiert. Kontrollen vor Ort, ob die Quarantäne eingehalten wird, gebe es in der Regel aber nicht. Reisende, die im Flugzeug aus Risikogebieten zurückkehrten, müssten sich am Frankfurter Flughafen testen lassen, hieß es. Dort soll in Kürze ein weiteres Corona-Testzentrum in Betrieb gehen.
Bundesländer sollen bei Autoreisenden Testpflicht kontrollieren
Alle anderen Reisenden, die aus dem Urlaub auch aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, könnten sich bei ihrem Arzt, in den sogenannten Corona-Schwerpunktpraxen und im Corona-Testzentrum auf die Virusinfektion testen lassen, erklärte das Gesundheitsamt weiter.
Offen blieb zunächst, wie sichergestellt werden soll, dass Reisende, die nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem Auto oder der Bahn aus Risikogebieten einreisen, ihrer künftigen Testpflicht nachkommen. Die Landesregierung sieht in diesem Fall dem Vernehmen nach vor allem die Bundesländer mit Außengrenzen in der Pflicht.
Bisher droht Urlaubsheimkehrern aus Risikogebieten, die sich nach der Einreise nicht in häusliche Quarantäne begeben oder die keinen negativen Test vorweisen können, ein Bußgeld von 500 Euro.
Von Joachim Nieswandt