Unverständnis über neue Corona-Testverordnung

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Corona-Teststation am Riegerplatz: Die neue Verordnung aus Berlin stellt die Betreiber vor Herausforderungen. Insbesondere die Kurzfristigkeit sorgt für Verärgerung. Foto: Andreas Kelm
© Andreas Kelm

Die neue Lauterbach-Regel sorgt für Verwirrung. Wer zahlt für Corona-Tests, wie werden Nachweise erbracht? Auch in Darmstadt konnten bis Freitag nicht alle Details geklärt werden.

Anzeige

DARMSTADT. Beitragsfrei, 3-Euro-Obolus oder doch Vollzahler? Die jüngste Überarbeitung der Corona-Testverordnung hat viele Bürger und Testcenter-Betreiber auf dem falschen Fuß erwischt. Zwar war die "dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung" schon seit knapp einer Woche einer breiteren Öffentlichkeit bekannt - die genauen Details wurden aber erst am Mittwochnachmittag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Praktiker ist es daher extrem aufwendig, den Durchblick zu wahren.

Hinzu kam am Freitag die Nachricht, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen - und damit auch die KV Hessen - die Abrechnung der Corona-Schnelltests nicht mehr übernehmen möchten. Ein Sprecher begründete dies damit, dass die Anspruchsvoraussetzungen nun noch schwieriger zu überprüfen seien, als ohnehin schon. Der Gesetzgeber hatte mit Wirkung vom 30. Juni bewirkt, dass Testwillige in drei Gruppen unterteilt werden: Freitester, Schwangere oder Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen oder Personen mit einer roten Corona-Warnapp müssen 3 Euro zahlen. Wer keine derartigen Voraussetzungen hat, soll den vollen Selbstzahlerpreis (meist um die 9,50 Euro) übernehmen.

Anzeige

"Dabei wäre gerade die App das einfachste Instrument, um zu überprüfen, wer zu den berechtigten Schnelltestgruppen gehört", wundert sich auch Carlo Drechsel von Covimedical. Zusammen mit dem Weiterstädter Zentrum betreibt er aktuell sechs geöffnete Testcenter in Darmstadt und nächster Umgebung. Die Übersicht des Hessischen Sozialministeriums weist (Stand Freitagmittag) vier Dutzend Testmöglichkeiten für Darmstadt aus (www.corona-test-hessen.de), darunter zehn Apotheken.

Die Kurzfristigkeit der genauen Modalitäten im Bundesanzeiger stellt die Testbetreiber vor große Herausforderungen. Bei Covimedical waren nach Auskunft von Drechsel die Hausjuristen gut damit beschäftigt, die Verordnungstexte richtig zu deuten. Er selbst hat die Mitarbeiter darüber hinaus angewiesen, dass Bürger per Selbstauskunft darlegen müssen, warum sie sich zum berechtigten Personenkreis zählen. An den Testcentern sei das Nachfragegeschehen bislang "verhältnismäßig ruhig". Sorgen, dass sich der KV-Abrechnungsstopp operativ niederschlägt, habe er nicht.

Wie soll kontrolliert werden?

Dennoch gibt es weiterhin unbekannte Variablen, Stichwort Kontrolle. Wie sollen etwa Angehörige von Krankenhauspatienten dokumentieren, dass sie jemanden besuchen möchten? "So etwas ist gar nicht zu überprüfen", erklärt Nicole Lautenschläger von der Apotheke am Riegerplatz, wo täglich inklusive PCR rund 300 Testungen durchgeführt werden. Einzig mit der Unterschrift, welche die Kunden unter die Erklärung setzten, könne man sie dingfest machen. "Aber wir begleiten sie ja nicht ins Pflegeheim." Anders sei es etwa bei Berechtigten, die nachweislich infizierte Haushaltsangehörige haben oder Frauen, die Mutterschutz genießen.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist in seien FAQs lediglich auf eine nachvollziehbare "Glaubhaftmachung" und das schriftliche Muster des Ministeriums, das "nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt" werden könne.

Anzeige

Dass es überhaupt noch Kollegen gibt, die unter den derzeitigen Bedingungen Tests anbieten, wundert dagegen den Vorsitzenden des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth. "Aus kaufmännischer Sicht ist das derzeit absolut uninteressant", sagt er dieser Zeitung auf Anfrage. Tatsächlich sinken die Vergütungen auf 7 Euro plus 2,50 Euro fürs Material. Bei Eigenbeteiligung verbleiben die 3 Euro beim Leistungserbringer. Auch Labor-PCR-Tests werden nun geringer vergütet. "Man hat mit der nun durchgeführten Umstellung den Anreiz aus der Hand gegeben, sich möglichst ohne großen Aufwand testen zu lassen", bemängelt Seyfarth weiter.

Preissteigerungen könnten von Tests abhalten

Auch andere Landesapothekerverbände befürchten, dass wegen der allgemeinen Preissteigerungen Bürger abgeschreckt werden, sich testen zu lassen - mit der Folge, viele blinde Flecken zum Pandemiegeschehen zurückzulassen.

Besucher des Klinikums Darmstadt können immerhin per Besuchercode nachweisen, dass sie eine nahestehende Person besuchen möchten, erklärt der Medizinische Geschäftsführer Professor Nawid Khaladj. Dennoch seien bis Freitagnachmittag nicht alle technischen Details der Verordnung zu klären gewesen. Immerhin sei durch die unmittelbare Nähe zum Testzentrum am Klinikum und den Codes eine Glaubwürdigkeit der Angaben gegeben, weitere Nachschärfungen in Bund und Land seien kommende Woche wahrscheinlich.

Die Holprigkeit des Lauterbach-Vorstoßes ist Khaladj gewiss nicht entgangen. "Anscheinend hat man aus der Vergangenheit nichts gelernt."

Von André Heuwinkel