Vonovia verliert in Darmstadt vor Gericht

Im Block Roßdörfer Straße 82-84 hat die Vonovia wegen Modernisierung die Mieten erhöht. Dagegen gab es Protest vonseiten zahlreicher Mieter. Foto: Guido Schiek

Mieterhöhung, noch bevor die Modernisierung abgeschlossen ist? Dagegen hat eine Mieterin geklagt – mit Erfolg.

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DARMSTADT. Mit ihrer Klage gegen eine Mieterhöhung im Zuge einer Hausmodernisierung und nicht nachvollziehbare Betriebskosten hat Vonovia-Mieterin Sabine Crook vom Amtsgericht Darmstadt Recht zugesprochen bekommen. Crooks Vermieter, Deutschlands größter Wohnungskonzern, muss demnach auf eine zu früh erhobene Mieterhöhung sowie auf Zahlungen für einen fraglichen Winterdienst verzichten und der Klägerin eine entschädigende Mietminderung von insgesamt 1250 Euro zahlen.

Es geht um einen Wohnblock in der Roßdörfer Straße. Dort begann 2018 eine umfassende Modernisierung, in deren Zuge mehrere Mieter etliches zu beklagen hatten (wir haben berichtet). Crook zog mit Unterstützung von Mieterverein-Anwältin Regina Kamm vor Gericht. Sie moniert etwa, dass sie zehn Monate lang ihren Balkon nicht nutzen konnte, weil er von Gerüstpfeilern eingenommen war. Neben Beeinträchtigungen durch Lärm, Dreck und zeitweisem Abstellen von Wasser und Strom habe es nach der Verlegung eines Sicherungskastens in ihrer Wohnung einen Schmorbrand gegeben. Zudem sei in ihren Keller eingebrochen worden, um ein Stromkabel zu verlegen.

Von vornherein besonders in der Kritik stand eine Mieterhöhung um monatlich knapp 140 Euro, die die Vonovia seit Dezember 2019 verlangt hat. Doch die mit der Modernisierung angekündigte Geschossaufstockung war da noch nicht erfolgt, weswegen Crook die Erhöhung seither nur unter Vorbehalt zahlte. Auch sahen die Mieterin und ihre Anwältin eine gezahlte Mietminderungspauschale von 250 Euro für die Beeinträchtigungen als zu gering an.

Das Amtsgericht gibt ihnen nun Recht: Die Modernisierungs-Mieterhöhung sei „nicht geschuldet, da die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind“, heißt es in der Begründung. Die noch nicht erfolgte Aufstockung sei Teil der Modernisierung, da das neue Dach Auswirkungen auf die Wärmedämmung habe. Weil die Arbeiten die Tauglichkeit der Wohnung zudem erheblich beeinträchtigt hätten, sei eine Mietminderung von zusätzlich 1000 Euro zu zahlen.

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Zugunsten der Mieterin entschied das Gericht auch in einem anderen Punkt, der per Klageerweiterung hinzugekommen war. Crook stellt einen in ihrer Nebenkostenabrechnung aufgeführten Winterdienst in Frage. Dafür seien 42,36 Euro verlangt, doch sei er nie erbracht worden. Als Tätigkeitsnachweis habe die Vonovia zwar eine Aufstellung vorgelegt, doch demnach sollen dieselben Arbeiten exakt zeitgleich und teils mitten in der Nacht auch bei einem anderen Vonovia-Komplex im Pupinweg vorgenommen worden sein. Diese Belege seien als Tätigkeitsnachweis „nicht geeignet“, urteilt auch das Gericht. Die Vonovia müsse den Betrag dafür zurückzahlen.

„Sehr erfreulich“ nannte Mieterbund-Anwältin Regina Kamm das Urteil, das ihrer Klage in allen Punkten stattgegeben habe. Die Vonovia kündigt jedoch an, dagegen in Berufung zu gehen. „Unsere Modernisierungsankündigungen und die damit verbundenen Mietanpassungen entsprechen allen formellen Anforderungen“, betont Pressesprecherin Katja Mazurek.

Kamm indes spricht davon, dass in dem Fall „nur die Spitze eines Eisbergs“ sichtbar geworden sei. Sie verweist da auch auf ähnlich lautende Klagen von Vonovia-Mietern aus ganz Deutschland, die sich mit ihrer Kritik an unrechtmäßigen Mieterhöhungen und inkorrekten Nebenkostenabrechnungen unlängst zu einem Bündnis zusammengeschlossen haben.