DILLENBURG - Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer aus Schutz vor dem Coronavirus zu Hause bleibt? „Nein, nur wenn ein begründeter Verdacht vorliegt“, sagt Tanja Schramm, Allgemeinmedizinerin in Dillenburg.
Der Arbeitgeber möchte aus prophylaktischen Gründen, dass Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen sollen, selbst wenn sie keinerlei Symptome zeigen. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor dem Coronavirus greifen Unternehmen zu diesem Mittel.
Einen solchen Fall „noch nicht gehabt“
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es dafür aber nicht. Einen solchen Fall habe sie bisher in ihrer Praxis aber auch „noch nicht gehabt“, sagt Schramm. „Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nur nach Hause schicken, wenn der begründete Verdacht für eine Erkrankung besteht; wenn derjenige beispielsweise Kontakt mit einem Erkrankten hatte oder in einem Risikogebiet war“, erläutert die Medizinerin: „Bei null Symptomen darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer Zuhause bleibt.“
Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer krank und beispielsweise erkältet ist. „Wer krank ist, der sollte sich telefonisch bei seinem Hausarzt informieren“, weist Schramm auf das Vorgehen hin. Per Telefon würden dann einige Fragen abgearbeitet. Der Arzt müsse dann differenzieren und entscheiden, ob der Patient ein „begründeter Verdachtsfall“ sei oder nicht. Aktuell gehe es in ihrer Praxis um die Frage, ob Influenza, grippaler Infekt oder Coronavirus vorliege.
Schramm und ihre Medizinerkollegen geben beispielsweise in den Statusmeldungen ihrer WhatsApp-Accounts Vorsichtsmaßnahmen weiter. Dabei geht es unter anderem darum, dass das Händewaschen 20 bis 30 Sekunden dauern sollte, die Hände aus dem Gesicht gelassen werden sollten, Händeschütteln vermieden werden sollte und das Niesen und Husten im Abstand von ein bis zwei Metern zum Nachbarn erfolgen sollte. Ein Taschentuch sei nur einmal zu verwenden, Räume seien regelmäßig zu lüften und wer krank sei, der solle sich telefonisch beim Hausarzt über das weitere Vorgehen informieren.