Sieht aus "wie Kraut und Rüben": Das Regierungspräsidium Gießen lässt die illegalen Abfallablagerungen auf dem Gelände des früheren Sägewerks in Roth-Bahnhof wegräumen. Beginn der Arbeiten ist allerdings erst frühestens im Herbst. Foto: RP Gießen
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DRIEDORF-ROTH/BAHNHOF - Mit verwahrlosten oder zumindest verwahrlost aussehenden Grundstücken haben die Einwohner des Driedorfer Ortsteils Roth leidvolle Erfahrungen gemacht. Zumindest in Roth-Bahnhof wird ein Schandfleck in absehbarer Zeit verschwinden. Aber: Bis es soweit ist, wird es mindestens Herbst werden.
Auf dem Gelände des früheren Sägewerks sieht es schon lange aus "wie Kraut und Rüben": Über Jahre moderten dort hölzerne Überbleibsel der Produktion vor sich hin. Und wie es oft in solchen Fällen ist: Nach und nach kam immer mehr Unrat wie Bauschutt, Schrott und auch Hausmüll hinzu. Zum Teil türmten sich die verbotenen Ablagerungen dort zu Bergen.
Nachbarfirma gewährt Überfahren ihres Geländes
Das Regierungspräsidium (RP) in Gießen hat nun angekündigt, dass der Schandfleck verschwinden soll: Zunächst habe die Behörde, so berichtet es Regierungspräsident Christoph Ullrich, soweit möglich die Verantwortlichen zur Räumung des Geländes herangezogen. Möglichst noch in diesem Jahr würden auch die noch vorhandenen Restmengen entsorgt. Für diese Entsorgung komme das Land auf.
"Das Gelände ist nur schwer zugänglich und lediglich durch Feldwege erschlossen, die für größere Fahrzeuge nicht nutzbar sind", sagt Michaela Bender vom Abfalldezernat des RP. "Glücklicherweise" habe ein benachbarter Reifenhändler dem Regierungspräsidium die Überfahrt über sein Betriebsgelände gestattet, um die Arbeiten ausführen zu können.
Ausschreibung und Artenschutz verzögern
Was noch für eine Verzögerung sorgt: Zum einen müsse die Räumung europaweit ausgeschrieben werden, und dafür werde noch ermittelt, wie viel und welche Art Abfälle dort noch lagern. Zum anderen hätten sich mittlerweile verschiedene Gehölze und Tiere auf dem Gelände angesiedelt, sodass eine Räumung im Hinblick auf den Artenschutz nur außerhalb der Vegetationsperiode erfolgen kann. Deshalb sei - auch bei einem optimalen Verlauf der Planung - frühestens im Herbst mit dem Start der Arbeiten zu rechnen, hieß es aus der Behörde.