Höhere Steuer für gefährliche Hunde

300 Euro sind in Eschenburg für „gefährliche Hunde“an die Gemeinde zu zahlen. Foto: Reinhardt/dpa
ESCHENBURG-EIBELSHAUSEN - Mit den Hunden in der Gemeinde Eschenburg haben sich die Gemeindevertreter am Donnerstag gleich zweimal beschäftigt.
Einmal änderten sie die Hundesteuersatzung, zum anderen stimmten sie für einen Prüfauftrag für eine Anleinpflicht für Hunde.
Damit führt die Gemeinde Eschenburg eine höhere Steuer für gefährliche Hunde ein. Bisher habe man davon keinen Gebrauch gemacht, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Mit der einstimmig beschlossenen Satzungsänderung sieht die Gemeindevertretung eine Möglichkeit, „die Haltung dieser Hund einzudämmen“.
300 Euro sind künftig für gefährliche Hunde in den Gemeindekasse zu bezahlen. Zu „gefährlichen Hunden“ gehörten nicht nur bestimmte Rassen, sondern auch Hunde, die auffällig im Sinne der Hundeverordnung geworden seien, steht in der Vorlage.
Geändert hat das Parlament, dass Hunde aus dem Tierheim künftig nicht mehr steuerbefreit für das laufende und das folgende Jahr sind. Grund dafür sei, dass in den letzten Jahren Vereine entstanden seien, die sich dem Tierschutz verpflichtet hätten und im Wesentlichen Hunde aus dem Ausland holen würden.
Auch diese Hunde seien steuerbefreit. Dies sei nicht das Ziel gewesen, als man die Steuerbefreiung initiiert habe. Die Gemeinde bezuschusst das Tierheim, wie alle Kommunen, die mit dem betreibenden Tierschutzverein Dillenburg einen Vertrag haben, mit 60 Cent pro Einwohner und Jahr.
FWG-Fraktion verweist auf Angriffe und Todesfälle bei Wildtieren
Weniger Steuern soll in Eschenburg künftig für sogenannte Therapiehunde bezahlt werden müssen. Nun sind nur noch 50 Prozent des Steuersatzes zu zahlen. Gleiches gilt für solche Hunde, die Gebäude bewachen, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Darin sind auch landwirtschaftliche Anwesen eingeschlossen, die mehr als 400 Meter von der Ortslage weg sind.
Möglicherweise kommt für die Gemeinde Eschenburg außerdem künftig die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit: Nach Angriffen und Todesfällen bei Wildtieren durch Hunde beantragte die FWG-Fraktion nun, dass der Gemeindevorstand prüfen soll, ob in der Satzung festgeschrieben werden kann, dass in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli Hunde angeleint werden müssen.
Zuletzt seien sogar trächtige Rehe und ein Rehkitz durch freilaufende Hunde qualvoll zu Tode gekommen, hieß es. Der Antrag nahmen die Gemeindevertreter mit einer Enthaltung an.