Anträge auf Zuschüsse müssen bis zum 31. März gestellt werden. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Geld von der Stadt: Herborn gewährt seinen Vereinen Fördergeld - wenn man es denn rechtzeitig beantragt und bewilligt bekommt. Archivfoto: Stadt Herborn
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HERBORN - Über 200 Vereine sind im Stadtgebiet Herborn aktiv. Bis zum 31. März 2022 können sie Zuschüsse bei der Stadt Herborn beantragen.
Förderberechtigt sind Vereine, deren Sitz in Herborn liegt und die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Die Vereinsmitglieder müssen überwiegend Einwohner der Stadt Herborn sein oder der Vereinsname und die Tätigkeit müssen einen klaren Bezug zur Stadt haben. Zudem müssen alle Bürger Herborns Zugang zum betreffenden Verein haben.
Zuschüsse können beantragt werden für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen, für Vereinsjubiläen, für Mitglieder oder Aktionen wie beispielsweise die Teilnahme am Deutschen Turnfest.
Anträge online über das Vereinsportal einreichen
Auf dem Vereinsportal http://vereine-herborn.de können Anträge auf Förderung stellen. Benötigt werden eine Mitgliederliste, ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt, die Vereinssatzung oder ein Nachweis zum Eintrag im Vereinsregister.
Weitere Informationen gibt es bei Marco Klingelhöfer, Telefon 0 27 72-70 82 45, E-Mail m.klingelhoefer@herborn.de, und Cordula Menger, Telefon 0 27 72-70 82 14, E-Mail c.menger@herborn.de.