Lahn-Dill-Kreis: Hier gilt ab sofort die Maskenpflicht
Der Lahn-Dill-Kreis reagiert auf die Corona-Infektionszahlen. Wo gilt jetzt Maskenpflicht und Alkoholverbot? Die betroffenen Orte im Überblick - mit Karte.
Von Tobi Manges
Redakteur
Wegen der hohen Corona-Zahlen gelten an einigen Orten im Lahn-Dill-Kreis ab Dienstag eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
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LAHN-DILL-KREIS - Die Corona-Infektionszahlen im Lahn-Dill-Kreis sind stark angestiegen. Seit Freitag liegt der Inzidenzwert des Kreises oberhalb der Schwelle von 350. Am Montag lag der Wert sogar bei 415,6. Ab Dienstag gilt deshalb eine Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen sowie ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten.
Der Lahn-Dill-Kreis hat dafür am Montag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin ist geregelt, an welchen Orten die Maskenpflicht und das Alkoholverbot gelten. Die Allgemeinverfügung läuft vorerst bis zum 10. Februar. Sollte der Lahn-Dill-Kreis vorher den Inzidenzwert von 350 an fünf Tagen in Folge unterschreiten, fällt der Kreis nicht mehr unter die Hotspot-Regelung des Landes Hessen. Auch dann würden die Regeln nicht mehr gelten.
Die betroffenen Bereiche sollen von den Kommunen zusätzlich beschildert werden. Der Überblick:
Maskenpflicht:
Dillenburg: "Hauptstraße" ab Ecke "Marbachstraße" bis "Wilhelmsplatz" (Fußgängerzone); "Am Zwingel" zwischen "Hauptstraße" und "Hintergasse" (Fußgängerzone); "Marktstraße" zwischen "Rathausstraße und "Hauptstraße" (Fußgängerzone) Herborn: Gelände Herborner Wochenmarkt (Kornmarkt, Holzmarkt sowie Hauptstraße von der Einmündung Ottostraße bis Einmündung Sandweg) Wetzlar: Silhöfer Straße; Lahnstraße; Krämerstraße; Bahnhofstraße; Domplatz; Hertebau; Eselstreppchen; Eselsberg; Verbindungstreppe zwischen Krämerstraße und Fischmarkt
Alkoholverbot:
Wetzlar: Bahnhof Wetzlar inkl. Bahnhofsvorplatz Bahnhofstraße, zwischen Buderusplatz und Willy-Brandt-Platz; Buderusplatz; Karl-Kellner-Ring, zwischen Sophienstraße und Buderusplatz; Langgasse; Hintergasse, Teilstück zwischen Langgasse und Lahn Klostergarten (Freifläche gegenüber den Gebäuden Nauborner Str. 8-12); Ludwig-Erk-Platz (Freiflächen vor und hinter dem Gebäude Ludwig-Erk-Platz 5); Willy-Brandt-Platz; Radweg R7 zwischen Dammstraße und Inselstraße; Colchester-Anlage; Avignon-Anlage; Bachweide/Dillfeld; Schladming-Anlage; Siena-Promenade; Rosengärtchen und Freilichtbühne; Bebelplatz Herborn: Bahnhof, Bahnhofgelände inkl. gesamter ZOB, Bahnhofsvorplatz; Augustastraße von Hausnummer 17 bis 18 sowie Dr.-Siegfried-Straße von der Einmündung Augustastraße bis zum Ende des Grundstücks der Deutschen Post; Bahnhofstraße, von den Hausnummern 1-6 (bis Kreuzung Walther-Rathenau-Straße) Dillenburg: Hauptstraße ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone); "Am Zwingel" zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone); Bahnhofsplatz (Bahnhofsvorplatz); Grünanlage, zwischen Herwigstraße und Bahnhofstraße; "Am Güterbahnhof" zwischen Bahnhofsplatz und "Am Güterbahnhof 13" (inkl. Busbahnhof); Grünanlage Hofgarten, zwischen "Wilhelmstraße 19 - 9" und "Hofgartenstraße"; "Wilhelmsplatz" zwischen Hauptstraße und Wilhelmstraße sowie Hüttenplatz; Hüttenplatz; "Marktstraße" zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone); Bismarckstraße (Bereich Kleiner Stadthallenparkplatz); Van-Brandes-Straße (Bereich Großer Stadthallenparkplatz); Schloßberg, ab Ecke "Auf der Schütte" (Gelände Wilhelmsturm / Villa Grün), "Auf der Schütte" (Parkplatz); "Am Rennweg" ab Vogelstange (inklusive Freizeitgelände "Tal Tempe"); "Am Sportzentrum" (Parkplatz); Hindenburgstraße (Grünanlagen "Lindenhof") Haiger: Hauptstraße (zwischen der Westerwaldstraße und der Bahnhofstraße); Marktplatz; Paradeplatz; Kreuzgasse; Vorplatz Bahnhof Fußweg entlang dem Aubach, zwischen der Löhrstraße und Reiherstraße; Panorama-Rundweg auf dem Haarwasen; asphaltierte Fläche zwischen dem SIBRE-Sportzentrum Haarwasen Haiger und dem Schützenhaus Haiger Greifenstein: Burg Greifenstein, gesamtes Burggelände inkl. Burghof und Platz vor dem Glockenmuseum, Zufahrtsweg zum Burggelände, Talstraße 19 Edingen: Wällertorplatz (Linde); Dorfgemeinschaftshaus, Am Schattenstück 13 Sinn: Brunnenplatz Fleisbach: Dorfplatz Bürgerhaus, Hauptstraße 18a Donsbach: Kornberg (Bereich Grillhütte Donsbach) Niederscheld: "Feldstraße" ab Hausnummer 1 (oberhalb Kläranlage) "Freizeitzentrum Hustenbach" Oberscheld: "Am Seßweg" ab Hausnummer 27 Richtung Waldschwimmbad (Bereich "Drei Tannen") Eibach: Verlängerung "Grube Ölsberg", Gelände der Grillhütte
Außerdem gelten weitere Regeln, weil der Lahn-Dill-Kreis den Inzidenzwert von 350 überschritten hat und deshalb als Hotspot zählt:
2G und 2G plus: Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, unter anderem auf dem Sportplatz, in den Sporthallen, im Schwimmbad, in der Sauna, im Fitnessstudio, im Kino oder Theater, im Tierpark, Zoo, botanischen Gärten, in den Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, in Museen, Schlössern, Galerien und Gedenkstätten gilt: drinnen 2G plus, draußen 2G.
Außerdem müssen Prostitutionsstätten schließen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 17.01.2022 um 14:45 Uhr publiziert.