Die Sieben-Tages-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis ist auf 331 gestiegen - ein neuer Höchstwert. Ab einer Inzidenz von 350 gelten neue Corona-Regeln.
Von red/jli
Die Sieben-Tages-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis hat am Mittwoch einen Höchstwert erreicht. Foto: Oliver Berg/dpa
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WETZLAR/DILLENBURG - Aufgrund der Omikron-Welle ist die Sieben-Tages-Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis am Donnerstag auf 331 gestiegen, ein neuer Höchstwert. Der Kreis steuert auf den Hotspot-Schwellenwert von 350 zu. Liegt die Inzidenz drei Tage darüber, tritt am folgenden Tag im Kreisgebiet die Hotspot-Regelung des Landes Hessen in Kraft.
Gesundheitsamt: Omikron ist auf dem Vormarsch
Dann müssen in Fußgängerzonen Masken getragen werden, und in Sporthallen und weiteren Freizeitbereichen gilt 2G+, das heißt: Nutzer müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen; Alternative zu einem negativen Testergebnis: der Nachweis der Boosterimpfung. Darauf hat die Kreisverwaltung am Mittwoch in einer Pressemitteilung hingewiesen.
Die Omikron-Variante des Coronavirus sei immer mehr auf dem Vormarsch, berichtete der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Christian Müller. Der Lahn-Dill-Kreis sowie die Städte und Gemeinden bereiteten sich aktuell auf die Hotspot-Regelungen vor.
Tritt sie in Kraft, müssen in Einkaufszentren und in Fußgängerzonen durchgängig medizinische Masken getragen werden. Die Kreisverwaltung will die betroffenen Bereiche der Fußgängerzonen durch eine Allgemeinverfügung festlegen. Die Städte und Gemeinden schlagen diese Bereiche vor und sollen gebeten werden, die Bereiche zusätzlich zu beschildern. Hinzu komme ein Alkoholkonsumverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten. Auch diese Orte will der Kreis - nach Vorschlägen der Kommunen - mit der Allgemeinverfügung bekanntmachen. Und auch diese Bereiche sollen die Kommunen beschildern.
Eine ganz wesentliche Änderung betreffe den Freizeitbereich. Die Hotspot-Regelung benennt konkret: Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, unter anderem auf dem Sportplatz, in den Sporthallen, im Schwimmbad, in der Sauna, im Fitnessstudio, im Kino oder Theater, im Tierpark, Zoo, botanischen Gärten, in den Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, in Museen, Schlössern, Galerien und Gedenkstätten, Gleiches auch für die Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen. Überall dort gilt mit der Hotspot-Regelung für das Betreten der Einrichtungen draußen grundsätzlich 2G, in Innenbereichen 2G+. Die Kreisverwaltung habe für die Nutzung der Kreisgebäude und Plätze mit den nutzenden Vereinen geregelt, dass sie streng darauf achten sollten, dass diese Zutrittsregelungen eingehalten werden; zudem, dass in den Gebäuden insbesondere die Maskenpflicht beachtet werden müsse - außer bei der unmittelbaren Sportausübung.
Eine weitere Konsequenz: Prostitutionsstätten müssen schließen.
Landrat Wolfgang Schuster.
(Screenshot: Manges)
"Wenn die Einsatzkräfte und Angestellten in Quarantäne sind, wer macht dann ihren Job?"
Landrat Wolfgang Schuster
Die Hotspot-Regeln treten erst dann außer Kraft, wenn das Land bekannt gibt, dass der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Die große Sorge, die die Kreisverwaltung in der Mitteilung nennt: Zu viele Menschen infizieren sich gleichzeitig mit dem Virus und fallen an wichtigen Stellen aus. "Rettungsdienst, Feuerwehren, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, wichtige Lieferketten - wenn die Einsatzkräfte und Angestellten in Quarantäne sind, wer macht dann ihren Job?", fragte Landrat Wolfgang Schuster (SPD. Er begrüße es deshalb sehr, dass die Quarantäneregelung verkürzt werden soll. Das könne nach Angaben der Bundesregierung in der kommenden Woche der Fall sein.
Auf dieser Karte zeigen wir, wo sich Bürger im Lahn-Dill-Kreis kostenlos auf eine Corona-Infektion hin testen lassen können
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 12.01.2022 um 13:05 Uhr publiziert.