Siegbachs Gemeindevertreter wollen sich anhand eines Bodengutachtens Gewissheit über die Bebaubarkeit des mit einer Zisterne versehenen Grundstücks verschaffen. Foto: Helga Peter
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SIEGBACH-EISEMROTH - Ist das Grundstück Torwiesstraße 9 in Oberndorf bedenkenlos bebaubar oder nicht? Eine Antwort auf diese Frage soll nach dem Willen des Siegbacher Parlaments nun ein Bodengutachten liefern.
Das Grundstück gehört der Gemeinde. Auf ihm befindet sich eine alte Zisterne.
Den Anstoß zu einem von der Kommune in Auftrag zu gebenden Bodengutachten gaben die Grünen. Jens Metzler begründete ihn: Ein privater Kaufinteressent habe bereits ein Gutachten eingeholt, in dem festgestellt worden sei, dass das Grundstück nur durch erheblichen finanziellen Aufwand bebaubar gemacht werden könne.
Vorhandene Flächen nutzen, statt neue teuer erschließen
Ziel für die Gemeinde solle es sein, Baulücken zu schließen und langfristig Kosten zu vermeiden. Man solle die in Siegbach sehr überschaubar vorhandenen Bauflächen nutzen, statt kostenintensiv neue Baugebiete zu erschließen.
Anschließend erhielten die Parlamentarier mittels eines Videofilms Einblick in die Zisterne auf dem Grundstück in Oberndorf. SPD-Fraktionssprecher Tobias Schäfer führte aus, dass es sich dabei um den ehemaligen Tiefbrunnen der früher selbstständigen Gemeinde Oberndorf handele. Wie tief das Bauwerk reiche, sei unklar. Nach seinem Wissen schließe das bereits vorhandene Bodengutachten eine Bebaubarkeit - wenn auch mit hohem Kostenaufwand - nicht generell aus. Seine Fraktion lehne den Antrag daher ab.
Erstellen der neuen Expertise darf nur 3000 Euro kosten
Auch sein Parteifreund Wolfgang Gümbel sprach sich unter dem Aspekt gegen das Ansinnen aus, dass ein Grundstück unter diesen Bedingungen einfach nicht bebaubar sei. Lorena Carrascosa-Santos (SPD) verwies auf das Gutachten des Kaufinteressenten mit dem Hinweis: "Wenn man die Kosten kennt, sollte ein eigenes Gutachten eingespart werden."
Joachim Schneider (CDU) befürwortete das Einholen eines weiteren Bodengutachtens. Ob dieses Grundstück bebaubar sei, sollte schon auch von kommunaler Seite aus geprüft werden. In der folgenden Diskussion schlug Tobias Schäfer vor, die Kosten für ein solches Gutachten auf höchstens 3000 Euro festzusetzen. Mit einstimmigem Votum wurde diese Ergänzung angenommen.