Für den Rückschnitt von Hecken gibt es Regeln. So ist es aus Naturschutzgründen auch im privaten Hausgarten vom 1. März bis einschließlich 30. September verboten, Hecken und Bäume ganz zu entfernen oder auf den Stock zu setzen. Diese Regeln gelten nicht für den Wald.
Nicht verboten ist der Pflege- oder Formschnitt, bei dem nur geringer Zuwachs entfernt wird, um die Hecke in Form zu halten. Dabei soll dringend auch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.
Der NABU empfiehlt, im Mai und Juni auf den Schnitt zu verzichtenDie meisten heimischen Singvögel brüten in der Zeit zwischen April und Juli.
Außerdem wünschen sich Umweltschützer, dass der Boden unter den Hecken nicht wie ausgefegt sein sollte. Abgefallene Blätter und Zweige sowie Teile des Heckenschnitts sollten liegenbleiben, weil diese Reste Lebensraum für viele Kleinlebewesen und Nahrung für Vögel bieten. (he)